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Das Recht auf ein Basiskonto für neu in Deutschland Angekommene

Stand:
Ein eigenes Bankkonto zu besitzen, ist für viele Geschäfte des täglichen Lebens in Deutschland inzwischen unverzichtbar. Deshalb wurde per Gesetz verankert, dass jeder einen rechtlichen Anspruch auf ein Zahlungskonto mit den grundlegenden Funktionen hat: das Basiskonto.
Ein Mensch steckt eine EC-Karte in einen Geldautomat

Das Wichtigste in Kürze:

  • Um ein Basiskonto zu bekommen, müssen Sie nur ein Antrag stellen und Ihre Identität nachweisen.
  • Für die Antragstellung verwenden Sie am besten das offizielle Formular, das Banken und Sparkassen auch online zur Verfügung stellen.
  • Lehnt eine Bank oder Sparkasse es ab, ein Basiskonto zu eröffnen, wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
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Als Berechtigte nennt das Gesetz ausdrücklich auch Asylsuchende und Geduldete. Jedes Kreditinstitut, das grundsätzlich Zahlungskonten für Verbraucher:innen anbietet, ist daher auch verpflichtet, ein Basiskonto für Geflüchtete einzurichten. Nach Ansicht der Verbraucherzentralen besteht der Anspruch außerdem für aus der Ukraine geflüchtete Menschen.

Ein Basiskonto bedeutet ein Girokonto, das unabhängig von Ihrer Kreditwürdigkeit eröffnet werden kann und den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr sicherstellt. Es muss mindestens genutzt werden können für

  • Ein- und Auszahlungen in bar,
  • Lastschriften, Überweisungen und Daueraufträge sowie
  • Kartenzahlungen

Bietet die jeweilige Bank oder Sparkasse ihren Kunden an, Girokonten generell online zu führen, muss dies auch beim Basiskonto möglich sein.

Um ein Basiskonto zu eröffnen, müssen im Wesentlichen nur zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es muss ein Antrag gestellt werden und
  • der Antragsteller muss seine Identität nachweisen.

Die Verbraucherzentralen empfehlen, für den Antrag das im Gesetz vorgesehene Formular zu verwenden. Den Vordruck können Sie einfach herunterladen. Banken und Sparkassen müssen diesen jedenfalls bereitstellen, auch online.

Außerdem sind die Zahlungsinstitute verpflichtet, das vollständig ausgefüllte Antragsformular anzunehmen und den Eingang des Antrags (auf einer Kopie/Zweitschrift) mit Datum zu bestätigen.

Als Identitätsnachweis dient Ihr Reisepass oder Personalausweis.

Für Ukrainer:innen: Wenn Sie über keinen gültigen Reisepass oder eine mit Sicherheitsmerkmalen versehene ukrainische ID-Card verfügen, müssen die Banken auch ein ukrainisches Ausweisdokument akzeptieren. Sie müssen dann aber zusätzlich ein Dokument einer deutschen Behörde (insbesondere Anlaufbescheinigung, Fiktionsbescheinigung oder Meldebescheinigung) vorlegen (Aufsichtsmitteilung der BaFin).

Banken und Sparkassen dürfen die Eröffnung eines Basiskontos nur in wenigen, gesetzlich geregelten, Ausnahmefällen ablehnen. Ein Problem bei Geflüchteten kann aber zum Beispiel eine ungeklärte Nationalität sein, da dann möglicherweise die Überprüfung der Identität nach dem Geldwäschegesetz nicht vollständig erfolgen kann.

Wird ein Basiskonto beantragt, muss die Bank oder Sparkasse - gerade für besonders verletzliche Verbraucher:innen - nicht nur das Formular anbieten, sondern auch weitere Unterstützung leisten (§ 45 ZKG). Dies z.B. in Form von allgemeinen Hinweisen auf das Basiskonto (Anspruch auf Basiskonto, Funktionen und Entgelte) auch in anderen Sprachen.

Falls ein Kreditinstitut es ablehnt, ein Basiskonto zu eröffnen, muss man das nicht einfach hinnehmen, sondern kann sich mit der Bitte um Überprüfung an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden. Als zuständige Aufsichtsbehörde kann sie ein kostenfreies Verwaltungsverfahren einleiten.

Betroffenen sowie Flüchtlingshelfern, die bei der ehrenamtlichen Begleitung der Geflüchteten auf Probleme bei der Eröffnung eines Kontos stoßen (etwa auch beim PostIdent- oder VideoIdent-Verfahren von Online-Banken), rät die Verbraucherzentrale, die rechtlichen Mittel auszuschöpfen. Dabei sollte insbesondere das BaFin-Verwaltungsverfahren genutzt werden, das Sie postalisch mit dem gesetzlich vorgesehenen Formular einleiten können. Alternativ können Sie das Online-Beschwerdeformular zum Basiskonto nutzen.

Verbraucherschutz für Migrant:innen

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vzbv vergleicht europaweit Basiskonten: in Deutschland am teuersten

In Deutschland werden im Jahr 2023 in der Spitze die teuersten Basiskonten innerhalb der EU angeboten. Das ergab ein europaweiter Vergleich von Basiskonto-Entgelten des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Bis zu 27,83 Euro pro Monat kostet im Jahr 2023 hierzulande ein Konto mit grundlegenden Funktionen. Andere EU-Länder bieten Basiskonten kostengünstig oder gar kostenlos an.

Der vzbv fordert in Deutschland eine maximale Höhe für Basiskonto-Entgelte festzulegen.

Weitere Informationen zum Vergleich der Basiskonten des vzbv finden Sie hier.

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