Kostenloses Online-Seminar "Fassade, Dach und Heizung. Welche Einzelmaßnahmen sind sinnvoll?" am 9. September um 15.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Verspätete Betriebskostenabrechnung

Pressemitteilung vom
Wann Mieter:innen nicht bezahlen müssen: Informationen, Musterbriefe und kostenlose Webseminare der Verbraucherzentrale

Lässt die Betriebs- und Heizkostenabrechnung länger als ein Jahr auf sich warten, müssen Mieter:innen unter Umständen nicht bezahlen. Weshalb sie trotzdem eine Abrechnung anfordern sollten und was es noch zu beachten gilt, erklärt Jurist Jörg Spiel von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). Vorformulierte Musterbriefe für den Fall einer verspäteten oder einer nicht erfolgten Abrechnung sowie kostenlose Webseminare der VZB im Februar und März bieten unkomplizierte Hilfe.

Off

Muss ich eine verspätet eingetroffene Betriebs- und Heizkostenabrechnung bezahlen?

Spiel: Vermieter:innen beziehungsweise die beauftragten Hausverwaltungen haben Nebenkostenabrechnungen innerhalb eines Jahres nach dem letzten Tag des Abrechnungszeitraumes zu versenden. Kommt eine Abrechnung mit Nachforderung erst später an, können Empfänger:innen diese mit Hinweis auf den verspäteten Zugang zurückweisen. Ein Musterbrief der VZB hilft Betroffenen bei der Formulierung.

Wie reagiere ich am besten, wenn die Betriebs- und Heizkostenabrechnung länger als ein Jahr auf sich warten lässt?

Spiel: Bleibt die Abrechnung einfach aus, empfehlen wir, sich trotzdem bei Vermieter:in oder Hausverwaltung zu melden. Denn zum einen bietet die Abrechnung wertvolle Informationen über den Verbrauch. Zum anderen besteht die Möglichkeit, zwar eine Nachforderung zurückzuweisen, eine mögliche Gutschrift aber gleichzeitig anzufordern. Auch für diesen Fall steht Betroffenen ein Musterbrief der VZB zur Verfügung.

Auch fristgerecht erhaltene Abrechnungen können fehlerhaft sein. Wo erhalten Betroffene weitergehende Hilfe zum Thema?

Spiel: Tatsächlich sind viele Betriebs- und Heizkostenabrechnungen fehlerhaft oder bringen Klärungsbedarf mit sich. Zwar haben Mieter:innen beispielsweise das Recht, die Rechnungen und Belege, auf denen ihre Abrechnung basiert, einzusehen und zu überprüfen. Für Laien – und übrigens sogar für Expert:innen – gestaltet sich eine solche Prüfung aber oft schwierig, denn es gilt, viele Details zu beachten. Daher bietet die VZB am 29. Februar sowie am 13. März kostenlose Webseminare an, in welchen Interessierte erfahren, worauf sie bei Ihrer Abrechnung achten sollten und wie sie gegen zu hohe Nachforderungen vorgehen können. Zudem erfahren Teilnehmende im Vortrag, wo sie staatliche Unterstützung erhalten können, wenn hohe Nachzahlungsbeträge Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Mietkosten im Griff
Der Ratgeber „Mietkosten im Griff“ – gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund herausgegeben…
Klimafreundlich bauen und sanieren
Beim Haus der Zukunft spielen die richtigen Baustoffe und auch die passende Haustechnik eine wichtige Rolle. Ziel ist…

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.