Unter welchen Bedingungen gibt es überhaupt vergünstigten Heizstrom?
Wärmepumpen sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Das bedeutet, dass der Netzbetreiber sie zu bestimmten Zeiten abschalten kann, um das Netz zu entlasten. Aus diesem Grund sind Netzentgelte und Konzessionsabgaben geringer als beim Haushaltsstrom.
Diesen Preisvorteil erhalten Sie jedoch nur, wenn der Netzbetreiber weiß, dass der Zähler für Ihre Wärmepumpe zu einer solchen steuerbaren Verbrauchseinrichtung gehört. Im Zweifelsfall sollten Sie dazu Kontakt mit dem Netzbetreiber aufnehmen. Welches Unternehmen das ist, können Sie Ihrer Stromrechnung entnehmen.
Ausnahme: Bei geringem Stromverbrauch der Wärmepumpe lohnt ein eigener Wärmepumpenzähler nicht unbedingt.
Arbeitet die Wärmepumpe effektiv und verbraucht wenig Strom, kann es wirtschaftlich günstiger sein, den Strom der Wärmepumpe gemeinsam mit dem Haushaltsstrom über den normalen Stromzähler abzurechnen. Der Arbeitspreis für den Haushaltstrom ist zwar höher als bei Heizstrom, aber der Grundpreis für den zusätzlichen Zähler entfällt.
Nach unserem Kenntnisstand sehen die Netzbetreiber zurzeit kein Problem darin, wenn Wärmepumpen über den Haushaltsstromzähler abgerechnet werden. Wärmepumpen müssen nach TAB 2019 (technische Anschlussbedingungen Niederspannung) immer dem Netzbetreiber gemeldet werden.
Um auf sich ändernde Marktbedingungen reagieren zu können, sollte eine nachträgliche Installation eines getrennten Zählers für die Wärmepumpe beim Neubau mitgedacht werden.
Die Bedingungen für einen günstigen Heizstromtarif sind vom jeweiligen Netzbetreiber vor Ort und dem Wettbewerb der Energieanbieter mit ihren Tarifen abhängig. Daher können die Einsparmöglichkeiten von Netzgebiet zu Netzgebiet variieren und sollten im Einzelfall überprüft werden.