Mittlerweile gibt es auch Wechseldienstleister, die Anbieterwechsel für Sie durchführen. Diese haben Vor- und Nachteile.
So gehen Sie vor, wenn Sie selbst wechseln:
1. Daten bereitlegen und Vertragsbedingungen festlegen
Am einfachsten ist es, wenn Sie sich die letzte Strom- oder Gasrechnung bereitlegen. Darauf steht auch die nächstmögliche Kündigungsmöglichkeit Ihres aktuellen Vertrags. Sind Sie noch länger als drei Monate an Ihren alten Stromanbieter oder Gasanbieter gebunden, sollten Sie die Suche nach einem neuen Energieversorger entsprechend verschieben. In der Zwischenzeit können sich die Angebote am Markt verändern.
Sind Sie gerade eingezogen oder haben noch nie den Tarif gewechselt, werden Sie wahrscheinlich durch den Grundversorger in der sogenannten Grundversorgung beliefert. Dann können Sie jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen den Vertrag beenden.
Informieren Sie sich über verbraucherfreundliche Vertragsbedingungen, um einen guten, passenden Tarif wählen zu können.
Um Ihre aktuellen Preise mit neuen Angeboten vergleichen zu können, benötigen Sie nur Ihre Postleitzahl und Ihren jährlichen Energieverbrauch. Den Verbrauch entnehmen Sie Ihrer Gas- oder Stromrechnung. Umfasst diese kein ganzes Jahr, können Sie die Werte bei Haushaltsstrom einfach hochrechnen. Bei Gas sollten Sie berücksichtigen, dass sich der Gasverbrauch nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt. Mehr dazu lesen Sie unten im Abschnitt "Besonderheiten beim Gasanbieterwechsel". Das gilt auch für Heizstrom.
Falls Sie Ihren Verbrauch gar nicht kennen, wählen Sie Standardwerte, die zum Beispiel in Online-Tarifportalen vorgeschlagenen werden. Diese orientieren sich beim Strom an der Personenzahl und beim Gas an der Wohnungsgröße. Oder holen Sie sich Rat bei der kostenlosen Energieberatung der Verbraucherzentrale.
2. Neuen Tarif auswählen
Wie Sie vorgehen und auf welche Punkte Sie beim Tarif achten sollten, um das passende Angebot zu finden, haben wir auf dieser Seite zusammengefasst.
Wenn Sie ein passendes Angebot gefunden haben, überprüfen Sie auf der Internetseite des Anbieters, ob die Angaben dort sich mit denen im Tarifrechner decken. Gibt es Abweichungen, obwohl der Tarif nicht als Exklusiv-Angebot dieses Vergleichsportals gekennzeichnet war, fragen Sie direkt beim Anbieter nach.
Ist Ihre Wahl getroffen, machen Sie einen Screenshot der wesentlichen Tarifmerkmale, insbesondere auch der Bonusbedingungen. Vergleichen Sie diesen Screenshot später mit der Auftragsbestätigung. Dieses Foto kann helfen, falls es zu Unstimmigkeiten mit dem neuen Anbieter kommen sollte.
3. Vertrag schließen und Altvertrag kündigen
Haben Sie sich für einen Tarif entschieden, können Sie den neuen Vertrag entweder direkt beim Anbieter abschließen, oder in manchen Fällen auch über das Tarifportal. Für solche Wechsel bekommt das Portal in der Regel eine Provision. In jedem Fall kündigt der neue Anbieter für Sie Ihren bisherigen Vertrag, wenn Sie ihm eine entsprechende Vollmacht erteilen.
Achtung: Kündigungen, die zeitkritisch sind, sollten Sie selbst erklären! Auch bei Sonderverträgen muss Ihnen nun der Energieanbieter eine Kündigung zeitnah in Textform bestätigen ("innerhalb einer Woche"). Wenn die Kündigungsfrist also bald endet und es sonst zu einer automatischen Vertragsverlängerung kommen würde, sollten Sie lieber selbst kündigen. Das gilt auch für Sonderkündigungen, die Sie fristlos erklären dürfen.
Wenn Sie also wegen einer angekündigten Preiserhöhung sonderkündigen, verlassen Sie sich nicht auf einen neuen Anbieter und kündigen Sie zur Sicherheit selbst. Ein Teil der Anbieter führt keinen Kündigungswechsel durch, wenn Sie aufgrund eines Sonderkündigungsrechts kündigen wollen. Teilen Sie dem neuen Anbieter auf jeden Fall mit, dass Sie bereits gekündigt haben. Oft können Sie im Auftragsformular des neuen Anbieters einen entsprechenden Vermerk ankreuzen, zum Beispiel: "Habe meinen alten Vertrag bereits selbst gekündigt".
Der neue Stromvertrag oder Gasvertrag kommt zustande, sobald Ihnen der neue Anbieter eine Vertragsbestätigung mit dem voraussichtlichen Lieferbeginn geschickt hat.
Sie sollten die Preise und Vertragsbedingungen noch einmal mit den Angaben der Bewerbung des Angebotes vergleichen und bei Unstimmigkeiten Kontakt mit dem neuen Anbieter aufnehmen.
Der bisherige Anbieter erstellt eine Schlussrechnung. Dazu hat er bis zu 6 Wochen nach Lieferende Zeit.
4. Widerrufsrecht beachten
Wenn Sie den Vertrag online geschlossen haben, haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen.
Das gilt nicht nur bei Online-Verträgen, sondern immer, wenn es sich um einen sogenannten Fernabsatzvertrag handelt. Dazu zählen auch Verträge, die Sie per E-Mail, SMS, Fax oder per Brief abschließen. Widerrufsrechte haben Sie auch, wenn Sie den Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen schließen, also zum Beispiel bei sich an der Haustür.
Widerrufen können Sie innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt zu dem Sie ordnungsgemäß über den Widerruf belehrt wurden. In der Regel ist das der Tag des Vertragsschlusses, weil Sie mit der Auftragsbestätigung regelmäßig auch eine Belehrung über Ihr Widerrufsrecht sowie ein Formular für den Widerruf erhalten. Wenn Sie den Vertrag in den Geschäftsräumen des Anbieters abgeschlossen haben, haben Sie dagegen kein Widerrufsrecht.
5. Zählerstände übermitteln
Lesen Sie zum Tag des Wechsels den Zählerstand ab. Um Missverständnisse zu vermeiden, teilen Sie den Zählerstand dem zuständigen Netzbetreiber, dem alten und dem neuen Strom- bzw. Gaslieferanten mit.
6. Daten löschen lassen (bei Vielwechslern empfehlenswert)
Bei den Verbraucherzentralen gehen immer wieder Meldungen ein, dass Kunden von Energielieferanten trotz guter Bonität abgelehnt werden. Ein möglicher Grund: Vielwechsler, die jährlich einen Wechselbonus mitnehmen sind unattraktiv für Energieanbieter, und werden von einigen Unternehmen abgelehnt. Wenn Sie häufig den Energieanbieter wechseln, sollten Sie Ihre ehemaligen Energieversorger kontaktieren und um Löschung Ihrer personenbezogenen Daten bitten. Sie können dazu diesen Musterbrief nutzen. Die Löschung überprüfen Sie, indem Sie bei Ihrem ehemaligen Energielieferanten eine Auskunft beantragen.
Besonderheiten beim Gasanbieterwechsel
Gegenüber dem Stromanbieterwechsel gibt es beim Gasanbieterwechsel einige Besonderheiten. In einem kostenlosen Gespräch in der Energieberatung der Verbraucherzentralen bekommen Sie eine gute Einschätzung Ihres durchschnittlichen Heizenergiebedarfs. Auch zum Anbieterwechsel halten einige Verbraucherzentralen ein persönliches oder telefonisches Beratungsangebot bereit.