Das Wichtigste in Kürze:
- Verbraucherverbände können mit Abhilfeklage und Musterfeststellungsklage für eine Vielzahl von Verbraucher vor Gericht gehen.
- Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Punkte sowie Vor-und Nachteile einer Musterfeststellungsklage.
- Weiterführende Informationen zur Abhilfeklage finden sich hier.
Verbraucher:innen müssen nicht alleine vor Gericht
Erhöhen Banken, Energieversorger oder Telefonanbieter unberechtigt Gebühren oder verkaufen Händler systematisch mangelhafte Ware, so waren Betroffene bis 2018 auf sich allein gestellt. Alle geschädigten Verbraucher:innen waren gezwungen, allein vor Gericht zu ziehen. Eine Möglichkeit die Ansprüche zu bündeln und gemeinsam geltend zu machen, bestand nur in wenigen Ausnahmefällen.
Für die Geschädigten hatte das viele Nachteile: Zu hohe Kosten sowie langwierige Prozesse, welche oft zu sehr unterschiedlichen Urteilen der Gerichte führten – auch zu Ungunsten von Verbraucher:innen.
Dies hat sich jedoch inzwischen geändert: Mit der sogenannten Musterfeststellungsklage können Verbraucherverbände gebündelt für Verbraucher:innen Klagen führen. Mit diesen Klagen kann festgestellt werden, dass betroffene Verbraucher:innen einen Anspruch gegenüber dem verklagten Unternehmen haben.
Wie eine Musterfeststellungsklage funktioniert
Die Musterfeststellungsklage ist ein Instrument, mit dem Verbraucherverbände einer Vielzahl von Verbraucher:innen zu ihrem Recht verhelfen können. Bei der Musterfeststellungsklage wird geprüft, ob der Anspruch der Verbraucher:innen, die sich der Klage angeschlossen haben, gegenüber dem Unternehmen berechtigt ist.
Im Gegensatz zur Abhilfeklage wird im Rahmen der Musterfeststellungsklage nur erörtert, ob der Anspruch dem Grunde nach besteht. Ist dies der Fall, müssen Verbraucher:innen dann individuell diese Rechte gegenüber dem betroffenen Unternehmen geltend machen.
Eintragung in das Verbandsklageregister
Die Klage führt ein Verbraucherverband wie beispielsweise die Verbraucherzentrale. Sobald die Klage eingereicht wurde, wird unter anderem das zuständige Gericht das Bundesamt für Justiz auffordern, ein Verbandsklageregister zu eröffnen. Dort können Sie sich dann eintragen, um sich zur Klage anzumelden. Anmelden können Sie sich bis zu 3 Wochen nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung. Mit der Eintragung ins Verbandsklageregister sind Ihre Ansprüche gegenüber dem Unternehmer gehemmt. Das bedeutet, Ihre Ansprüche können nicht verjähren.
Mögliche Ergebnisse der Musterfeststellungsklage
Am Ende des Verfahrens erlässt das Gericht ein Urteil. Zudem besteht die Möglichkeit, den Rechtsstreit durch einen Vergleich - außerhalb oder innerhalb des Verfahrens - zu beenden. Schließen die Parteien innerhalb des Verfahrens einen Vergleich, so bedarf dieser der Zustimmung des Gerichts. Sind Sie mit der Einigung nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit, aus dem Verfahren auszusteigen und ihre Ansprüche individuell weiterzuverfolgen.
Schließen die Parteien hingegen einen außergerichtlichen Vergleich, muss das Gericht nicht zustimmen. Das Verfahren endet dann durch Rücknahme der Klage.
Was passiert nach dem Verfahren?
Erging eine Gerichtsentscheidung zugunsten des Verbraucherverbandes, sollten Sie als Verbraucher:in zunächst versuchen, sich außergerichtlich mit dem Unternehmer zu einigen. Kommt außergerichtlich keine Einigung mit dem Unternehmen zustande, bleibt nur der Gang zu Gericht. Das Gericht ist dann an die Entscheidung, die im Rahmen der Musterfeststellungsklage ergangen ist, gebunden.