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Jetzt als Verbraucherschule bewerben

Pressemitteilung vom
Auszeichnung für das Vermitteln von Alltagswissen

Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort für eine Auszeichnung als „Verbraucherschule“ bewerben.
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Welche Rechte bei Online-Käufen gelten, wozu Unternehmen Daten sammeln oder unter welchen Produktionsbedingungen die eigene Jeans entstanden ist: Das sind nur einige Beispiele dafür, an welchen Stellen junge Menschen mit verbraucherrechtlichen Fragen in Berührung kommen. Schulen, die Kindern und Jugendlichen im Unterricht oder in Projekten dabei helfen, mit solchen Themen umzugehen, zeichnet der Verbraucherzentrale Bundesver-band (vzbv) als Verbraucherschulen aus. Bis zum 1. Dezember 2023 können sich allgemein- und berufsbildende Schulen für die Auszeichnung bewerben. 

Verbraucherschulen in Brandenburg

Diese brandenburgischen Schulen konnten die Jury bereits von sich überzeugen und wurden in der vergangenen Auszeichnungsrunde als Verbraucherschule geehrt:
Evangelische Schule Schönefeld, Verbraucherschule Bronze
Gesamtschule der Stadt Ludwigsfelde, Verbraucherschule Bronze
Gesamtschule Peter Joseph Lenné, Verbraucherschule Silber
Leibniz-Gymnasium, Verbraucherschule Silber

Verbraucherschule werden

Die Auszeichnung Verbraucherschule richtet sich an allgemein- und berufsbildende Schulen. Voraussetzung ist, dass sie im Schuljahr 2022/2023 Maßnahmen aus mindestens einem der vier Handlungsfelder der Verbraucherbildung umgesetzt haben: 
Ernährung & Gesundheit 
Finanzen, Marktgeschehen & Verbraucherrecht 
Nachhaltiger Konsum & Globalisierung
Medien & Information
Je nach Inhalt und Umfang der Aktivitäten ist eine Bewerbung in den Kategorien Gold, Silber und Bronze möglich. Alle weiteren Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden interessierte Schulen unter www.verbraucherschule.de. Hilfreiche Tipps bietet zudem die digitale Informationsveranstaltung „Wie werden wir Verbraucherschule?“ am 20. September 2023 von 16 bis 17 Uhr.
 

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