Kostenloses Online-Seminar "ETF-Sparen für Einsteiger:innen" am 3. April um 17.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Beschwerde-Box der Verbraucherzentrale Brandenburg

Sie haben sich so richtig über Ihren Telefonanbieter geärgert? Ihre Bank oder Sparkasse hat Ihren Sparvertrag gekündigt? Ein Energieversorger geht von Tür zu Tür und verkauft unliebsame Verträge? Oder der Online-Shop will partout die Ware nicht zurücknehmen? Teilen Sie uns hier Ihre Beschwerde mit.
Off

Header Beschwerde-Box der Verbraucherzentrale Brandenburg

Die Verbraucherzentrale Brandenburg geht regelmäßig gegen Unternehmen vor, die sich nicht an geltendes Recht halten. Außerdem warnt sie vor aktuellen Abzockmaschen. Helfen Sie uns dabei, indem Sie uns schwarze Schafe und unlautere Geschäftsmethoden melden!

Wichtig für Sie zu wissen: In der Beschwerde-Box sammeln und werten wir Fälle aus. Über diesen Kanal können wir leider keine Beratungsfragen beantworten. Das heißt: Falls Sie individuelle Beratung zu Ihrem Fall benötigen, machen Sie bitte einen Termin aus. Das geht ganz einfach online oder über unser landesweites Servicetelefon: 0331-98 22 999 5 (Mo-Fr, 9-18 Uhr). Vielen Dank!

Sie haben eine Beschwerde oder einen Hinweis zu einem Unternehmen oder einem Produkt? Nutzen Sie dieses kostenlose Kontaktformular und helfen Sie uns so bei der Marktbeobachtung.
 
Wir sammeln Ihre Erfahrungen und können so beispielweise vor aktuellen Abzockmaschen warnen oder gegen Unternehmen vorgehen, die sich nicht an geltendes Recht halten. Auch für unsere verbraucherpolitische Arbeit sind Ihre Meldungen hilfreich, damit wir wissen, wo Verbraucher:innen der Schuh drückt.
 
Bitte beachten Sie: Falls Sie zu Ihrer Meldung eine persönliche Rückmeldung und rechtlichen Rat wünschen, machen Sie bitte einen Beratungstermin aus. Hier finden Sie dafür Ihre nächste Verbraucherzentrale.
Maximal 3 Dateien möglich.
2 GB Limit.
Erlaubte Dateitypen: gif, jpg, png, bmp, odf, odt, pdf, doc, docx, ppt, pptx, xls, xlsx, .

* Pflichtfelder

 

Wenn Sie uns über dieses Formular eine Nachricht zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Formular inklusive der von Ihnen angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage bei uns gespeichert. Derzeit ist uns eine verschlüsselte Kommunikation per E-Mail leider nicht möglich. Nur wenn Sie mit einem unverschlüsselten Versand einverstanden sind, können wir für etwaige Rückfragen per E-Mail mit Ihnen korrespondieren. Sie erklären Ihr Einverständnis, indem Sie dieses Formular ausfüllen und absenden. Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, z. B. per E-Mail an die zentrale Adresse widerruf@vzb.de. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.