Kostenloses Online-Seminar "Heizkostenabrechnung verstehen und prüfen" am 27. Juni um 17.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Weihnachtsgeld: Keine Pfändung bis 705 Euro

Stand:
Um unpfändbare Beträge des Weihnachtsgeldes zu schützen, muss der Schuldner rasch von sich aus aktiv werden und einen separaten Antrag stellen.
Eine Christbaumkugel liegt auf Euro-Scheinen um Weihnachtsgeld darzustellen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Vom Weihnachtsgeld bleiben bis zu 705 Euro pfändungsfrei. Diese gesetzliche Regel galt erstmals in 2022.
  • Wird Ihr Lohn oder Gehalt direkt beim Arbeitgeber gepfändet, muss dieser die Unpfändbarkeit beachten.
  • Wird Geld von Ihrem Konto gepfändet, müssen Sie den Schutz des Weihnachtsgeldes beantragen.
Off

Weihnachten hält für alle, die wegen Kontopfändungen nur ein mageres Budget verwalten können, ein Präsent bereit: Vom Weihnachtsgeld bleiben bis zu 705 Euro pfändungsfrei. Das klappt aber nur, wenn Betroffene unpfändbare Beträge des Weihnachtsgeldes rechtzeitig zusätzlich schützen lassen.

Wer ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führt, auf dem der Schutz sonst ja (fast) automatisch geht, darf sich nicht in Sicherheit wiegen. Denn der geschützte Sockelbetrag sowie weitere bereits bescheinigte Freibeträge werden in der Regel nicht ausreichen, um das Plus beim Weihnachtsgeld zu sichern.

Besitzen Sie ein P-Konto, müssen Sie deshalb beim Vollstreckungsgericht oder bei der Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubigers (zum Beispiel bei einer Pfändung durch das Finanzamt) unbedingt einen Antrag stellen, um die besondere Einnahme schützen zu lassen. Denn ist das Geld erst einmal an die Gläubiger gezahlt, lässt sich meist nichts mehr retten.

Wird hingegen Lohn oder Gehalt direkt bei Ihrem Arbeitgeber gepfändet, muss dieser die Unpfändbarkeit beachten und die unpfändbaren Lohn- und Weihnachtsgeldbestandteile auszahlen. Passiert das nicht, sollten Sie das unbedingt mit Ihrem Arbeitgeber klären.

Die Vorschriften sind eindeutig: Weihnachtsvergütungen bis zur Hälfte des monatlichen Freibetrags aus § 850c Abs. 1 Nr. 3 ZPO i.V.m. § 850c Abs. 4 Nr. 1 ZPO, höchstens bis zum Betrag von 705 Euro, sind unpfändbar. Die ausgezahlten Vergütungen müssen nicht Weihnachtsgeld oder Weihnachtsgratifikation heißen, um Pfändungsschutz zu erhalten. Es genügt, wenn die Auszahlung im zeitlichen Zusammenhang mit dem Weihnachtsfest erfolgt – üblicherweise zwischen Mitte November und Januar.

Beim P-Konto läuft in Sachen Pfändungsschutz eigentlich (fast) alles automatisch. Unabhängig von der Art des Einkommens ist ein Grundfreibetrag von aktuell 1.500 Euro (ab 1. Juli 2024) immer geschützt – zuzüglich Freibeträgen für Unterhaltsverpflichtungen und andere gesetzlich geschützte Gutschriften wie zum Beispiel das Kindergeld. Vorausgesetzt, der Bank liegt eine Bescheinigung des Arbeitgebers, der Familienkasse, des Sozialamts oder einer Schuldnerberatungsstelle vor, dass es sich um solche geschützten Geldeingänge handelt.

Das Weihnachtsgeld allerdings lässt sich nicht bescheinigen; es kann geschützt werden, indem Sie einen separaten Antrag auf zusätzliche Freigabe beim jeweiligen Vollstreckungsgericht oder der Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubigers stellen. Mit unserem Musterbrief können Sie die Freigabe umgehend beantragen.

Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.