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30 Jahre Verbraucherschutz in Brandenburg

Stand:
Am 15. März 2020 feiert die Verbraucherzentrale Brandenburg ihren 30. Geburtstag. Anlässlich des Jubiläums erscheint eine Chronik, außerdem öffnet sie Beratungsstellen im Land zu einer Sonntagssprechstunde.
Chronik zum 30. Geburtstag der Verbraucherzentrale Brandenburg

30 Jahre Verbraucherschutz in Brandenburg

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Chronik: 30 Jahre Verbraucherschutz in Brandenburg

Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) wurde rund vier Monate nach dem Mauerfall und noch vor der offiziellen Wiedervereinigung am 15. März 1990, dem Weltverbrauchertag, gegründet. Neben allen anderen Umbrüchen sahen sich die Brandenburger Bürgerinnen und Bürger mit einem völlig neuen Wirtschaftssystem konfrontiert, das neben Chancen auch Risiken barg. Die VZB bot hier von Anfang an Orientierung und unabhängigen Rat. Vieles hat sich seitdem geändert: Die Brandenburger bewegen sich schon lange selbstverständlich als Verbraucher in den verschiedenen Märkten. Entwicklungen wie die Digitalisierung oder der demografische Wandel verändern die Rahmenbedingungen uns Inhalte der Verbraucherberatung gegenüber Politik und Wirtschaft.

Anlässlich ihres Geburtstages hat die Verbraucherzentrale Brandenburg eine Chronik "30 Jahre Verbraucherschutz in Brandenburg" herausgegeben.

Chronik 30 Jahre Verbraucherschutz in Brandenburg
Chronik zum Download

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonntagssprechstunde zum 30. Geburtstag am 15. März

Am Weltverbrauchertag wurde die Verbraucherzentrale Brandenburg 30 Jahre alt. Anlässlich des Jubiläums öffnete die Verbraucherzentrale in Potsdam, Frankfurt (Oder), Cottbus und Eberswalde ihre Türen zu einer Sonntagssprechstunde. Verbraucherinnen und Verbraucher konnten sich an diesem Sonntag beraten lassen und erhielten ein kleines Präsent.

Staatssekretärin Anna Heyer-Stuffer (r.) besuchte die Verbraucherzentrale Brandenburg anlässlich ihres 30. Geburtstags
Verbraucherschutz-Staatssekretärin Anna Heyer-Stuffer (r.) besuchte die Verbraucherzentrale Brandenburg anlässlich ihres 30. Geburtstags

 

Pressebild

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Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
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Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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