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Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Stand:
Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Das Wichtigste in Kürze:

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Verantwortung der Marktplatzbetreiber ist unzureichend

Wer bei einem Online-Marktplatz wie Amazon, eBay oder Temu etwas bestellt, erwartet, dass die Produkte sicher sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Außerdem sehen die meisten Online-Shopper:innen die Plattformbetreiber in der Verantwortung und wollen, dass diese einspringen, wenn es Probleme mit Händler:innen gibt. Das zeigt eine repräsentative forsa-Befragung zur Produktsicherheit auf Online-Marktplätzen im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv)

Diese Erwartungen der Verbraucher:innen werden jedoch häufig enttäuscht. Denn: Marktplatzbetreiber sind nicht verpflichtet zu prüfen, ob die über ihre Plattform verkauften Produkte auch sicher sind. Kommt es zu Problemen mit Produkten und die Händler reagieren nicht oder weigern sich, das Widerrufsrecht zu gewähren, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzen bleiben.

So sorgen Sie gegen Probleme mit Bestellungen auf Online-Marktplätzen vor

Damit es gar nicht erst zu Problemen kommt, weil ein Händler das Widerrufsrecht umgehen will, können Sie einige Dinge vor der Bestellung beachten:

  • Prüfen Sie vor der Bestellung, von wo die Ware verschickt wird. Ein deutscher Onlineshop ist keine Garantie dafür, dass die Ware auch aus Deutschland verschickt wird.
  • Suchen Sie eine Rücksendeadresse für Retouren, zum Beispiel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
  • Zahlen Sie nicht per Vorkasse.

Wenn Sie bei einem Problem mit einer Bestellung auf einem Online-Marktplatz haben, können Sie sich auch an eine unserer Beratungsstellen in Ihrer Nähe wenden.

Schildern Sie uns Ihren Fall!

Haben Sie Erfahrungen mit Amazon, eBay, Kaufland.de, Otto.de, Wish, Temu oder Shein gemacht? Nehmen Sie an unserem Aufruf „Temu, Amazon & Co.: Wie sicher sind die Produkte?“ teil und unterstützen Sie uns dabei, Verbraucherrechte zu stärken!

Hand tippt auf virtuellem Warenkorb

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Von Abzocke über Informationspflichten bis Zahlungsmethoden: Welche Rechte man beim Interneteinkauf hat und worauf man achten muss!

Forderung des vzbv: Online-Marktplätze müssen stärker in die Verantwortung genommen werden

Damit Verbraucher:innen besser geschützt werden, sind strengere Vorgaben für Plattformbetreiber notwendig. Der vzbv setzt sich dafür ein, dass die Betreiber von Online-Marktplätzen mehr Verantwortung für das Geschehen auf ihrer Plattform tragen, denn schließlich verdienen sie daran. 

So sollten sie etwa genauer hinschauen, inwieweit Produktsicherheits- und Verbraucherrechte auf ihrer Plattform eingehalten werden. Außerdem sollten sie prüfen, ob gefährliche Produkte vertrieben werden, bevor diese Verbraucher:innen zugänglich gemacht werden. Tun sie das nicht, sollten sie für Schäden haften.

Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31.12.2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.