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Kostenloses E-Book zum Unwetter: Gebäudeschutz im Check

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Die jüngste Vergangenheit hat gezeigt: Wetterereignisse werden immer unberechenbarer. Oft bringen sie verheerende Schäden mit sich. Was können Sie als Hausbesitzer tun? Im neuen kostenlosen E-Book finden Sie Tipps, wie Sie Ihr Gebäude besser vor den Folgen von Naturereignissen schützen.
Überflutete Straße und Häuser nach Hochwasser
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Was sich Mitte Juli 2021 in den Hochwassergebieten in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ereignet hat, war verheerend. Binnen Minuten zerstörten die Wassermassen Häuser und damit ganze Existenzen. Die Flutkatastrophe hat deutlich gemacht, wie wichtig Vorsorge gegen Unwettergefahren ist. Im neuen kostenlosen E-Book „Unwetter Gebäude-Check“ der Verbraucherzentralen lesen Sie, wie Sie ein komplettes Vorsorgepaket aus Versicherungsschutz und baulichen Maßnahmen schnüren können.

Alles zum passenden Versicherungsschutz

Für viele Immobilienbesitzer ist eine Kombination aus Gebäude- und Versicherungsschutz  der Schlüssel, um drohende oder bereits entstandene Schäden zu minimieren. Im E-Book lesen Sie, welche Naturereignisse eine Elementarschadenversicherung abdeckt – von Starkregen bis Blitzeinschlag – und welche Anforderungen Versicherer an das Gebäude stellen, damit eine Versicherung im Schadensfall greift.

Bauliche Maßnahmen am Gebäude

Außerdem finden Sie ganz konkrete Tipps, wie Sie Ihr Gebäude mit baulichen Maßnahmen absichern. Etwa, wie Sie Dachflächenfenster vor Hagelschlag schützen, welche Pflichten Sie als Hauseigentümer bei Sturm haben oder wie Sie die Wallbox fürs Elektroauto wetterfest machen. Anhand von praktischen Checklisten können Sie überprüfen, wie wetterfest Ihre Immobilie gegen Starkregen, Sturm oder Blitz- und Hagelschlag ist.

E-Book Unwetter Gebäude-Check

Kostenloses E-Book "Unwetter Gebäude-Check"

"Wie kann ich meine Immobilie kurz- und mittelfristig vor Naturereignissen schützen?"
"Wie finde ich eine Versicherung, die eventuelle Schäden abdeckt?"
"Welche baulichen Maßnahmen sollte ich vornehmen?"

Antworten hierzu finden Sie im neuen kostenlosen E-Book zum Gebäude-Check. Darin beantwortet Autor Peter Burk alle wichtigen Fragen. Der Diplom-Ingenieur arbeitet für das Institut Bauen und Wohnen und hat schon mehrere erfolgreiche Ratgeber für die Verbraucherzentrale verfasst.

 

Überschwemmung und Sandsäcke an einer Tür

Starkregen, Hochwasser, Unwetter

Gesammelte Informationen zu Vorbeugung, Maßnahmen und Versicherungsschutz bei wetterbedingten Schäden

Ratgeber-Tipps

Das Haushaltsbuch
Mit dem Haushaltsbuch der Verbraucherzentrale führen Sie Ihr "Unternehmen Haushalt" erfolgreich - Sie…
Bauen!
Der Ratgeber „Bauen!“ hilft , Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Traums vom Eigenheim gezielt auszuschalten und…
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.