Kostenloses Online-Seminar "Fassade, Dach und Heizung. Welche Einzelmaßnahmen sind sinnvoll?" am 9. September um 15.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Amazon muss gebrauchte Smartphones in Werbung kennzeichnen

Stand:
Irreführende Werbung: Bietet ein Online-Händler gebrauchte Smartphones an, muss er eindeutig darauf hinweisen, dass die Geräte nicht neu sind. Der vzbv hat gegen Amazon geklagt – und Recht bekommen.
Tastatur mit Smartphone, online shopping

Das Wichtigste in Kürze:

  • Amazon bietet Smartphones an, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich um gebrauchte Geräte handelt.
  • Der Zusatz „Refurbished Certificate“ ist kein ausreichender Hinweis auf gebrauchte Ware.
  • Amazon darf wesentliche Produkteigenschaften nicht verschweigen.
Off

Amazon bietet in seinem Online-Shop gebrauchte Smartphones an. Die Produktinformation enthielt aber zunächst keinen Hinweis darauf, dass es sich um gebrauchte Ware handelte. Später ergänzte Amazon die Information um den Zusatz "Refurbished Certificate".

Gebrauchtware muss als solche gekennzeichnet sein

Die Richter schlossen sich der Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) an, dass Amazon seinen Kunden damit eine wesentliche Information über eine für die Kaufentscheidung wichtige Produkteigenschaft vorenthielt. Das ist nach dem Wettbewerbsrecht unzulässig.

Irreführende Werbung: "Refurbished Certificate" reicht nicht aus

Auch mit dem Hinweis im Online-Shop "Refurbished Certificate" war das Angebot irreführend, entschied das Gericht. Ein durchschnittlicher Verbraucher sei mit dem englischen Begriff "refurbished" nicht vertraut und könne sich darunter nichts vorstellen. Selbst wenn er den Zusatz wörtlich mit "wiederaufbereitetes Zertifikat" übersetze, erhalte er keinen Hinweis darauf, dass das Smartphone gebraucht sei.

Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.
ratloses Ehepaar

Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten.
Marktcheck Nahrungsergänzungsmittel für Kinder

Nahrungsergänzungsmittel für Kinder sind meist zu hoch dosiert

Jedes zehnte Kind bekommt täglich Nahrungsergänzungsmittel oder mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel. Wir haben 33 Mittel auf Zusammensetzung und Werbeaussagen geprüft. Die Produkte sind meist zu hoch dosiert, schlichtweg überflüssig und häufig sehr teuer.