Hilfe im Förderdschungel. Energieeffizient bauen oder sanieren" am 9. Januar um 15.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen

Inkasso: EOS treibt Kosten unrechtmäßig in die Höhe

Stand:
Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg urteilt: Die EOS Investment GmbH verlangte Ersatz für einen rein fiktiven Schaden. Mehr als 700 Menschen haben sich der Musterfeststellungsklage vom vzbv angeschlossen. Verbraucher:innen dürfen nicht mit zusätzlichen Gebühren belastet werden.
Vertragsunterlagen und Taschenrechner

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die EOS Investment GmbH übernimmt offene Forderungen anderer Unternehmen und beauftragt ein Schwesterunternehmen mit dem Inkasso.
  • Das Oberlandesgericht in Hamburg hat entschieden, dass Verbraucher:innen nicht für diese Kosten aufkommen müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
  • Sie können die Rechtmäßigkeit eingegangener Forderungen mithilfe unseres interaktiven Inkasso-Checks überprüfen.
  • Alle Informationen, Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Klage finden Sie hier.
Off

Die Unternehmen der EOS Gruppe gehören zu den größten Akteuren im deutschen Inkassobereich. Zu ihnen gehört auch die EOS Investment GmbH. Diese übernimmt Forderungen von anderen Unternehmen wie Banken oder der Otto Group und beauftragt wiederum die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID) mit dem Inkassoverfahren. Beide Unternehmen sind Teil des Otto-Konzerns.

Unnatürliche Kostenerhöhung

Aus Sicht des vzbv erzeugen die beiden Unternehmen künstlich Inkassokosten, indem sie sich gegenseitig beauftragen. Statt Mahngebühren von beispielsweise 2,50 Euro sollen Betroffene plötzlich wesentlich höhere Inkassokosten zahlen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist der Ansicht, dass diese Inkassokosten nicht gefordert werden dürfen. Grund dafür ist, dass sie als Schwesterunternehmen demselben Konzern angehören.

Klage vorerst erfolgreich

Der vzbv hat erfolgreich für über 700 Betroffene vor dem OLG in Hamburg geklagt.  Am 15. Juni 2023 entschied das Gericht, dass es sich bei der Schadensposition, die die EOS Investment GmbH für die Beauftragung des EOS DID verlangt, um einen rein fiktiven Schaden handelt. Diesen müssen die Verbraucher:innen nicht erstatten.

Das Urteil signalisiert der Inkasso-Branche, dass ähnliche Praktiken nicht akzeptabel sind. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die EOS Investment GmbH hat einen Monat Zeit, beim Bundesgericht Revision einzulegen.

Die Entscheidung des OLG ist besonders erfreulich für Verbraucher:innen, die sich zuvor im Klageregister eingetragen haben und so an der Klage beteiligt waren. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, können sie sich auf dieses Urteil berufen und bereits geleistete Zahlungen zurückfordern. Das Urteil betrifft jedoch ausschließlich Inkassokosten, welche die EOS Investment für die Beauftragung von Deutscher Inkasso-Dienst GmbH in Rechnung gestellt hat.

Aus Sicht des vzbv sollen außerdem bereits geleistete Zahlungen an Betroffene erstattet werden.

Brief-Ärger

Inkasso-Check

Müssen Sie wirklich zahlen? Hier können Sie Inkassoforderungen kostenlos überprüfen.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.