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Telefonische Beratungsangebote

Wir helfen Ihnen bei Fragen und Problemen auch am Telefon weiter.
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Telefonische Beratungsangebote mit Termin

Neben der persönlichen Beratung in unseren Beratungsstellen können Sie weiterhin unsere telefonische Rückrufberatung in Anspruch nehmen.

Vereinbaren Sie dazu Ihren persönlichen Termin an unserem landesweiten Servicetelefon unter 0331 / 98 22 999 5 (montags bis freitags 9 - 18 Uhr) oder direkt online: Hier geht es zur Online-Terminbuchung.

Hier finden Sie eine Übersicht über unsere Beratungsthemen.

An unserem landesweiten Servicetelefon erhalten Sie auch Auskunft über Anschriften, Öffnungszeiten und Leistungen der Verbraucherzentrale Brandenburg.
 

Spezialberatung ohne Termin

Rundfunkbeiträge

Für Ihre Fragen zu den Rundfunkbeiträgen:

  • Mittwoch von 10 - 12 Uhr unter 0331 98 229 299 
  • Donnerstag von 14 - 16 Uhr unter 030 214 85 160 (durch die Verbraucherzentrale Berlin)
  • Freitags von 10 - 12 Uhr unter 0331 98 229 299

Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund gesetzlicher Vorschriften nur Verbraucher:innen (keine Gewerbetreibenden oder Vereine!) beraten. Dies gilt auch für Rechtsfragen zwischen Privatpersonen.

Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.