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Telefonische Beratungsangebote

Wir helfen Ihnen bei Fragen und Problemen auch am Telefon weiter.
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Telefonische Beratungsangebote mit Termin

Neben der persönlichen Beratung in unseren Beratungsstellen können Sie weiterhin unsere telefonische Rückrufberatung in Anspruch nehmen.

Vereinbaren Sie dazu Ihren persönlichen Termin an unserem landesweiten Servicetelefon unter 0331 / 98 22 999 5 (montags bis freitags 9 - 18 Uhr) oder direkt online: Hier geht es zur Online-Terminbuchung.

Hier finden Sie eine Übersicht über unsere Beratungsthemen.

An unserem landesweiten Servicetelefon erhalten Sie auch Auskunft über Anschriften, Öffnungszeiten und Leistungen der Verbraucherzentrale Brandenburg.
 

Spezialberatung ohne Termin

Rundfunkbeiträge

Für Ihre Fragen zu den Rundfunkbeiträgen:

  • Mittwoch von 10 - 12 Uhr unter 0331 98 229 299 
  • Donnerstag von 14 - 16 Uhr unter 030 214 85 160 (durch die Verbraucherzentrale Berlin)
  • Freitags von 10 - 12 Uhr unter 0331 98 229 299

Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund gesetzlicher Vorschriften nur Verbraucher:innen (keine Gewerbetreibenden oder Vereine!) beraten. Dies gilt auch für Rechtsfragen zwischen Privatpersonen.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.