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Internet über Glasfaser - Das müssen Sie darüber wissen

Infos in Leichter Sprache

Stand:
Informationen in Leichter Sprache
Fotografie von einem Bündel Glasfaserkabel, die an den Enden weiß leuchten, auf dunkelblauem Hintergrund. Links am Rand befindet sich das Symbol für Leichte Sprache.

Die Verbraucherzentrale wünscht sich,

dass alle Menschen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können.

Deswegen gibt es die Informationen jetzt auch in Leichter Sprache.


 

On

Dieser Text ist eine Zusammenfassung von einem längeren Text.

Das heißt: Es gibt noch weitere Informationen zu diesem Thema.

Den längeren Text können Sie hier lesen: Glasfaseranschluss: Das müssen Sie zu Abläufen und Verträgen wissen 

Der längere Text ist nicht in Leichter Sprache geschrieben.


Internet über Glasfaser: Das müssen Sie darüber wissen

In vielen Städten und Gemeinden ist die Internet-Verbindung langsam.
Aber die Menschen wünschen sich eine schnelle Internet-Verbindung.
Die Internet-Verbindung soll deshalb schneller werden.
Eine Möglichkeit ist ein Glasfaser-Kabel. 
Das Glasfaser-Kabel muss von Fach-Leuten in der Erde verlegt werden. 
Dann wird das Glasfaser-Netz größer. 
Das heißt: Es gibt mehr Internet über Glasfaser-Kabel.

Grafik: Zwei Hände geben sich einen Handsxchlag

Oft ist es so: Die Anbieter von Glasfaser machen Verträge mit den Menschen. 
Erst danach verlegen sie die Glasfaser-Kabel. 
Die Anbieter machen die Verträge unterschiedlich. 
Das macht viele Menschen unsicher.
Und die Menschen haben viele Fragen.
 

Grafik: Frau in einem roten Warndreieck zeigt mit dem Finger warnend nach oben

In diesem Text können Sie lesen:
Das müssen Sie beachten bei Internet über Glasfaser.

Das Wichtigste in Kürze:
Sie haben schon einen Vertrag?
Aber es gibt noch keine Leitungen für Sie?

Dann müssen Sie in der Regel kein Geld bezahlen.

Grafik: Eine Weltkugel in der mitte, darum drei PCs, die über ein Netwerkmiteinander verbunden sind.

Verträge vor dem Glas-Kabel-Ausbau


Die Internet-Anbieter 

  • verlegen die Glas-Kabel für das Internet.
  • wollen Verträge mit den Menschen machen.

Der Bau von den Glasfaser-Leitungen kann aber lange dauern. 
Vielleicht sind es nur wenige Monate. 
Manchmal sind es aber auch 1 oder 2 Jahre. 
Viele Menschen sind unsicher.
Vielleicht haben sie einen Vertrag mit dem Anbieter gemacht.
Aber sie können das Internet noch nicht benutzen.
Denn der Ausbau ist noch nicht fertig.
Es gibt für diesen Fall klare Regeln:
 

Grafik: Ein Wandkalender. Das Blatt zeigt eine Monatsübersicht mit 28 Tagen.

Sie haben einen Vertrag während der Bau-Phase gemacht?
Dann müssen Sie kein Geld bezahlen.
Denn Sie haben noch kein Internet. 
Mehr Informationen finden Sie auf dieser Seite von der Verbraucherzentrale:
Thema Glasfaser-Anschluss - Antworten auf viele Fragen
Dieser Text ist nicht in Leichter Sprache.
 

Grafik: Zeichnung einer Frau mit erhobenen Zeigefinger im Warndreieick

Was bedeuten Auftrags-Eingangs-Bestätigung und Auftrags-Bestätigung?

Der Anbieter hat Ihnen eine Auftrags-Eingangs-Bestätigung geschickt?
Das bedeutet: 
Der Anbieter hat Ihren Auftrag bekommen. 
Aber der Anbieter hat den Vertrag noch nicht gemacht.
Der Anbieter muss Ihnen eine Bestätigung schicken. 
Die Bestätigung heißt: Auftrags-Bestätigung. 
Erst dann haben Sie einen Vertrag mit dem Anbieter. 
Der Anbieter muss Ihnen die Auftrags-Bestätigung in einer bestimmten Zeit schicken.

Grafik: Ein schriftliches Dokument mit Adresszeilen, Betreffzeile, Fließtext und einer Unterschrift

Die Verbraucherzentrale sagt:
Der Anbieter hat dafür 2 Wochen Zeit. 
So lange dürfen Sie sich keinen anderen Anbieter aussuchen.
Sie haben nach 2 Wochen noch keine Auftrags-Bestätigung bekommen?
Dann müssen Sie den Vertrag nicht mehr machen.
Sie können sich dann einen anderen Anbieter aussuchen.

Grafik: Ein beschrifteter und frankierter Briefumschlag. Darin wird ein schriftliches Dokument gesteckt.

Sie haben eine Auftrags-Bestätigung bekommen?
Aber Sie wollen den Vertrag nicht mehr machen?
Dann können Sie das dem Anbieter mitteilen.
Zum Beispiel mit einem Brief oder einer E-Mail.
Das Fach-Wort ist: Widerrufs-Recht.
Dafür haben Sie nur 14 Tage lang Zeit.
Die 14 Tage heißen auch Widerrufs-Frist.
Die Widerrufs-Frist beginnt:

  • wenn Sie den Vertrag machen.
  • wenn Sie die Auftrags-Bestätigung bekommen.

Vielleicht bekommen Sie das Internet über Glasfaser erst später.
Dann ist die Widerrufs-Frist schon vorbei.

Sie müssen die Frist einhalten.


Grafik: Zwei Personen sitzen nebeneinander am Tisch. Vor ihnen liegt ein schriftliches Dokument. Die beiden Personen reden über dieses Dokument.

Wie lange gilt der Vertrag?

Ein Gericht hat entschieden:
Ein Vertrag darf nicht länger als 2 Jahre dauern.
Bei Kunden vom Glasfaser-Internet ist es oft so:
Sie machen den Vertrag. 
Aber die Glasfaser-Leitungen sind noch nicht fertig.
Sie haben noch kein Internet.
Sie können den Vertrag nach 2 Jahren beenden. 

Man sagt dazu auch: kündigen.
Die 2 Jahre beginnen mit der Auftrags-Bestätigung.
Die Auftrags-Bestätigung ist ein Brief.
In dem Brief steht zum Beispiel:
Sie haben den Vertrag gemacht.
 

Grafik: Ein schriftliches Dokument mit Adresszeilen, Betreffzeile, Fließtext und einer Unterschrift

Vielleicht steht in dem Brief ein falsches Datum.
Dann müssen Sie das dem Anbieter mitteilen.
Das geht per Brief. 
Oder mit einer E-Mail.
Und Sie müssen den Anbieter bitten:
Bitte ändern Sie das Datum.

Das geht nicht am Telefon!

Grafik: Ein PC. Auf dem Bildschirm siieht man einen Brief und ein Mail-Zeichen.

So wechseln Sie den Anbieter für Glasfaser-Internet: 

Sie haben bereits einen Anbieter für das Glasfaser-Internet?
Und Sie wollen einen neuen Anbieter für Glasfaser-Internet? 
Ihr neuer Anbieter kümmert sich um die Kündigung.
Und Ihr neuer Anbieter kümmert sich um die Übertragung der Telefon-Nummer.
Kündigen Sie Ihren alten Vertrag nicht selbst.
Sonst kann es Probleme geben.


Grafik: Ein schriftliches Dokument. Darauf steht: Kündigung. Unten steht eine Unterschrift. Eine Person möchte einen Vertrag kündigen.

So kündigen Sie den Vertrag für das Glasfaser-Internet:

Sie wollen den Vertrag für das Glasfaser-Internet kündigen?
Dann müssen Sie sich an die Regeln im Vertrag halten.
Darin steht zum Beispiel:
Solange muss der Vertrag mindestens dauern.
Das nennt man Mindest-Vertrags-Laufzeit.
Die Mindest-Vertrags-Laufzeit ist meistens 24 Monate lang.
Das sind 2 Jahre.
Die Mindest-Vertrags-Laufzeit beginnt mit der Auftrags-Bestätigung.
Sie müssen nicht 24 Monate Internet haben. 


Vielleicht sagt der Anbieter: 
Sie können nicht kündigen.
Oder der Anbieter sagt:
Sie können erst später kündigen.
Dann sagen Sie dem Anbieter:
Der Vertrag hat schon angefangen.
Dann können Sie die Verbraucherzentrale fragen.

Grafik: Eine Person sitzt an einem Schreibtisch. Sie hat einen Telefonhöreer zum Telefonieren in der Hand.

Vielleicht hat der Anbieter gesagt: 
Wir bauen das Glasfaser-Netz bis zu einem bestimmten Termin. 
Aber vielleicht fängt Ihr Anbieter nicht mit dem Ausbau an.
Dann können Sie den Vertrag auch außer-ordentlich kündigen.

Grafik: Ein beschrifteter und frankierter Briefumschlag. Darin wird ein schriftliches Dokument gesteckt.

Außer-ordentlich kündigen heißt:
Sie können den Vertrag sofort beenden.
Dafür müssen Sie dem Anbieter eine Frist geben.
Eine Frist ist eine bestimmte Zeit.
In der Frist muss der Anbieter mit der Arbeit anfangen. 
Bei einem Vertrag für Glasfaser-Internet ist die Frist länger als sonst.

Grafik: Zeichnung einer Frau mit erhobenen Zeigefinger im Warndreieick

Diese Fristen sind gut:

  • Der Anbieter hat Ihnen gesagt:

Wir bauen in den nächsten 2 Monaten aus.
Aber der Anbieter macht das nicht.
Dann können Sie dem Anbieter eine Frist geben. 
Die Frist soll 2 bis 3 Wochen lang sein.

  • Der Anbieter hat Ihnen gesagt:

Wir bauen in den nächsten 6 Monaten aus. 
Aber der Anbieter macht das nicht?
Dann soll die Frist 1 bis 2 Monate lang sein.

Hält sich der Anbieter nicht an die Frist?
Dann können Sie den Vertrag kündigen.


Grafik: Ein Computer-Bildschirm, eine Tastatur, eine Computer-Maus

Tipp:
Sie können Ihren Vertrag mit dem Internet-Anbieter auch im Internet kündigen.
Das geht seit Juli 2022.
Dafür gibt es auf der Internet-Seite von dem Anbieter eine Schalt-Fläche.
Die Schalt-Fläche heißt: 
Kündigung oder Vertrag kündigen.
Mit der Schaltfläche können Sie den Vertrag kündigen.
Dafür müssen Sie sich nicht im Kunden-Portal anmelden.
Die Schaltfläche ist meistens am Ende von der Internet-Seite.

Grafik: Logo der reha gGmbH

Die Prüfgruppe von der reha gmbh in Saarbrücken 
hat den Text im Jahr 2024 in Leichte Sprache übersetzt

Dudweilerstraße 72

66 111 Saarbrücken

0 681 93 62 15 05

www.leicht-sprechen.de

Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache



Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Der Zeichner ist Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.


Wir schreiben in dem Text nur die männliche Form.

Zum Beispiel: Berater.

Weil das leichter zu lesen ist.

Gemeint sind aber immer auch alle Menschen.


Grafik: Logo des Prüfsigels für Leichte Sprache

Das Europäische Zeichen für Leichte Sprache:

© Europäisches Logo für einfaches Lesen:
Inclusion Europe.
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.leicht-lesbar.eu

Hinweis: 

Ein Computer hat diesen Text in Leichte Sprache übertragen.
Wir benutzen ein Computer-Programm.
Das Programm heißt: SUMM AI.
Das Programm hilft uns.
So können wir Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Hier können Sie mehr darüber lesen.
Die Infos sind in Leichter Sprache.


Eine Zeichnung verschiedener Menschen.

Informationen in Leichter Sprache

Die Verbraucherzentrale wünscht sich,
dass alle Menschen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können.
Deshalb gibt es jetzt auch Informationen in Leichter Sprache.

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