Unsere Berater:innen helfen zum Beispiel bei folgenden Themen:
- Prüfung von Strom-, Heiz-, und Warmwasserkosten in der Betriebskostenabrechnung ab dem Abrechnungsjahr 2022
- Übermäßige Erhöhung der monatlichen Abschläge für energiebezogene Betriebskosten
- Einwendungen gegen fehlerhafte energiebezogene Bestandteile der Betriebskostenabrechnung
Bei jeder Beratung geben unsere Fachleute detaillierte, auf Ihr Problem zugeschnittene Handlungsempfehlungen. Sie schildern unseren Berater:innen Ihren Fall und erhalten dann individuelle rechtliche Hilfe. Damit können Sie in Ihre Rechte selbstständig durchsetzen.
Bitte beachten Sie: Die Beratung kann nur erfolgen, wenn uns die dazugehörigen Unterlagen (aktuelle Betriebskostenabrechnung ab 2022, Abrechnung aus dem Vorjahr ab 2021, Mietvertrag) zwei Wochen vor dem Beratungstermin vollständig vorliegen. Bitte übermitteln Sie uns diese direkt nach der Terminbuchung.
Preise
Dank der Förderung des Brandenburgischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz bieten wir Ihnen unsere kostenlose Beratung „Prüfung von Strom-, Heiz-, und Warmwasserkosten in der Betriebskostenabrechnung“ bis 31.12.2024 an.
Sie haben eine Energierechtsfrage oder wollen Energie sparen? Dann buchen Sie einen kostenlosen Termin für unsere Energierechtsberatung oder unsere Energiesparberatung. In der Energiesparberatung können Sie Ihre Heizkostenabrechnung von unseren Energieberater:innen auf Plausibilität prüfen und sich zu Einsparmöglichkeiten beraten lassen (keine Rechtsberatung).
Heizkostenabrechnungen prüfen: So erkennen Sie teure Fehler
Viele Heizkostenabrechnungen sind fehlerhaft oder bringen Klärungsbedarf mit sich. Worauf Sie bei Ihrer Abrechnung achten sollten und wie Sie gegen zu hohe Nachforderungen vorgehen können erfahren Sie in unserer Broschüre zum Thema "Heizkostenabrechnungen verstehen und prüfen" (pdf-Datei) sowie auf unserer Website "Heizkostenabrechnungen prüfen: So erkennen Sie teure Fehler".
Besuchen Sie außerdem unser kostenloses Online-Seminar „Heizkostenabrechnung verstehen und prüfen“ für Mieter:innen.
Fehlerhafte, fehlende oder zu spät zugestellte Heizkostenabrechnung: Musterbriefe nutzen
Betriebs- und Heizkosten müssen innerhalb eines Jahres nach dem letzten Tag des Abrechnungszeitraums abgerechnet werden. Darauf haben Sie einen Anspruch. Wenn Sie keine Abrechnung erhalten haben, sollten Sie diese anfordern. Dabei hilft Ihnen unser Musterbrief zur Anforderung einer fehlenden Betriebs-und Heizkostenabrechnung. Mit dem Brief können Sie auch gleich eventuell entstandenes Guthaben zurückfordern.
Werden von Ihnen nach Ablauf der Abrechnungsfrist Nachzahlungen gefordert, müssen Sie diese nicht bezahlen und können Sie mit unserem Musterbrief für zu spät zugestellte Betriebs- und Heizkostenabrechnungen zurückweisen.
Fehlerhafte Heizkostenabrechnungen müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Sie haben das Recht, die Rechnungen und Belege, auf denen Ihre Abrechnung basiert, einzusehen und zu überprüfen. Ist Ihre Heizkostenabrechnung fehlerhaft, sollten Sie Widerspruch einlegen. Dabei helfen Ihnen der Musterbrief für den preisgebundenen Wohnraum oder für den preisfreien Wohnraum sowie die Berater:innen der Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe oder des Deutschen Mieterbundes.
Vermieter müssen die staatlichen Preisbremsen für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärmelieferungen in der Betriebs- und Heizkostenabrechnung ausweisen. Fehlen Angaben dazu, können Sie Widerspruch einlegen. Dabei hilft Ihnen der Musterbrief für den Widerspruch bei nicht ausgewiesenen Preisbremsen.
FAQ zur Belegeinsicht
Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) rät Mieter:innen, denen Fehler oder Unregelmäßigkeiten in ihrer Betriebs- und Heizkostenabrechnung aufgefallen sind, zur Belegeinsicht. Hier erfahren sie, was damit gemeint ist und worauf sie achten sollten.
Folgende Beratung bieten wir an:
- vor Ort in unserer Beratungsstelle in Potsdam
- per E-Mail
- telefonisch
- per Videochat im Digimobil (geplant)
Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin an unserem landesweiten Servicetelefon unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo-Fr 9-18 Uhr) oder online unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung.