Wenn Sie keinen Strom mehr bekommen
Sie verbrauchen in Ihrer Wohnung Strom.
Der Strom kommt von einem Versorger.
Sie müssen jeden Monat Geld für den Strom bezahlen.
Vielleicht haben Sie zu wenig Geld.
Zum Beispiel
- weil Sie krank sind.
Kostenloses Online-Seminar "Für den Ernstfall gewappnet: Wissenswertes zur Vorsorgevollmacht" am 28. November um 16 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.
Die Bundes-Regierung arbeitet an neuen Regeln für spezielle Verträge. Diese sind noch nicht gültig.
Die Verbraucherzentrale wünscht sich,
dass alle Menschen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können.
Deswegen gibt es die Informationen jetzt auch in Leichter Sprache.
Dieser Text ist eine Zusammenfassung von einem längeren Text.
Das heißt: Es gibt noch weitere Informationen zu diesem Thema.
Den längeren Text können Sie hier lesen: Stromsperre - Was sie dagegen tun können
Der längere Text ist nicht in Leichter Sprache geschrieben
Sie verbrauchen in Ihrer Wohnung Strom.
Der Strom kommt von einem Versorger.
Sie müssen jeden Monat Geld für den Strom bezahlen.
Vielleicht haben Sie zu wenig Geld.
Zum Beispiel
Dann können Sie Ihren Strom nicht mehr bezahlen.
Vielleicht bekommen Sie dann keinen Strom mehr.
Dazu sagt man: Der Versorger verhängt eine Strom-Sperre.
Sie können etwas gegen eine Strom-Sperre tun!
Wir geben Ihnen Tipps.
Wichtig:
Dann kann der Versorger Ihnen den Strom sperren.
Wenn mindestens 100 Euro fehlen.
Dazu sagt man: Abschlags-Zahlung.
Vielleicht ist die Abschlags-Zahlung zu niedrig.
Zum Beispiel:
Ihre Abschlags-Zahlung ist 100 Euro.
Aber Sie verbrauchen Strom für 150 Euro.
Dann müssen Sie auf einmal viel Geld nachzahlen.
Dann können Sie sagen: Ich möchte das Geld in Raten bezahlen.
Raten-Zahlung heißt: Sie zahlen nicht alles auf einmal.
Sie bezahlen jeden Monat ein bisschen Geld zurück.
Aber: Das geht nur, wenn es noch keine Stromsperre gibt.
Daher: Versuchen Sie, dass es gar keine Strom-Sperre gibt.
Im Brief steht, wann der Versorger den Strom abschaltet.
Dieses Angebot heißt: Abwendungs-Vereinbarung.
Sie müssen dem Versorger aber sagen:
Ich möchte das Angebot annehmen!
Wenn Sie nichts tun, darf der Versorger den Strom sperren.
Das bedeutet:
Sie haben nur wenige Schulden beim Versorger.
Und: Ein Mensch in der Wohnung braucht unbedingt Strom.
Zum Beispiel:
Eine schwangere Frau oder ein sehr kranker Mensch.
Eine Sperre wäre für diesen Menschen sehr schlimm.
Dann ist die Sperre nicht verhältnismäßig.
Zum Beispiel:
Er hat falsche Zahlen auf die Rechnung geschrieben.
Dann müssen Sie dem Versorger sagen,
dass das nicht stimmt.
Bis eine richtige Rechnung kommt darf der Strom nicht gesperrt werden.
Der Versorger hat Ihnen eine Abwendungs-Vereinbarung geschickt.
Nehmen Sie die Vereinbarung unbedingt an!
Dann können Sie das Geld in Raten nachzahlen.
Und es gibt keine Strom-Sperre.
Vielleicht hat der Versorger keine Abwendungs-Vereinbarung gesschickt.
Dann rufen Sie die Verbraucher-Zentrale an.
Die Verbraucher-Zentrale hilft Ihnen.
Vielleicht denken Sie:
Die Strom-Sperre ist nicht in Ordnung.
Zum Beispiel:
Dann können Sie Hilfe bekommen:
Wichtig:
Vor der Sperre können Sie noch etwas tun.
Nach der Sperre ist es viel schwieriger.
Und: Die Sperre kostet Geld.
Die Sperre wieder aufheben kostet noch einmal Geld.
Also: Nach einer Sperre haben Sie mehr Schulden als vorher.
Rufen Sie den Strom-Versorger an!
Oder schreiben Sie eine Mail.
Fragen Sie: Darf ich in Raten zahlen?
Wichtig: Der Versorger kann zu den Raten Nein sagen.
Denn es ist in der Regel zu spät für Raten,
wenn der Strom schon gesperrt ist.
Wenn der Versorger Nein sagt:
Rufen Sie das Job-Center an.
Oder das Sozial-Amt.
Oder schreiben Sie eine Mail.
Sie können einen Antrag stellen.
Vielleicht kann das Amt Ihre Schulden bezahlen.
Meistens müssen Sie das Geld später zurückzahlen:
Jeden Monat ein bisschen.
Sie brauchen kein Formular für den Antrag.
Aber: Machen Sie den Antrag schriftlich.
Das Amt muss auch schriftlich antworten.
Sie können auch eine Beratungs-Stelle fragen.
Eine Raten-Zahlung vor einer Sperre ist eine gute Idee.
Der Versorger muss Ihnen eine Raten-Zahlung anbieten.
Vielleicht hat der Versorger Ihnen einen Brief
geschickt.
In dem Brief steht: Es gibt bald eine Sperre.
Dann antworten Sie dem Versorger:
Bitte schicken Sie mir eine Abwendungs-Vereinbarung.
Achtung: Die Raten dürfen nicht zu hoch sein!
Vielleicht haben Sie mehr als 300 Euro Schulden.
Dann müssen Sie 12 bis 24 Monate lang Raten zahlen.
Vielleicht haben Sie später wieder zu wenig Geld.
Und Sie können die Raten nicht bezahlen.
Dann dürfen Sie 3 Monate mit den Raten Pause machen.
Aber: Sie müssen dem Versorger vorher Bescheid sagen.
Bezahlen Sie immer zuerst Miete, Heizung und Strom.
Vielleicht haben Sie danach Geld übrig.
Dann können Sie auch andere Sachen kaufen.
2. Vielleicht bekommen Sie Geld vom Jobcenter oder vom Sozialamt.
Dann können Sie dort sagen: Das Geld wird direkt direkt an den Versorger bezahlt!
Das Geld für den Strom wird dann von Ihrem Geld abgezogen.
3. Vielleicht bekommen Sie wenig Lohn.
Dann können Sie einen Antrag beim Jobcenter oder Sozialamt stellen.
Zum Beispiel: Wohn-Geld oder Kinder-Zuschlag.
4. Schreiben Sie alles genau auf:
Zum Beispiel in einem Haushaltsbuch:
Zum Beispiel:
6. Haben Sie danach noch Geld übrig?
Dann können Sie sich davon etwas kaufen.
Oder Sie können das Geld sparen.
Wir haben hier aufgeschrieben
Für jede Wohnung gibt es einen Zähler.
Auf dem Zähler steht:
So viel Strom haben Sie verbraucht.
Schauen Sie alle 3 Monate auf den Zähler.
Schreiben Sie auf, wieviel Strom Sie verbraucht haben.
Sie können den Zähler-Stand auch fotografieren.
Überlegen Sie: Wie kann ich weniger Strom verbrauchen?
Prüfen Sie: Wie hoch sind meine Abschlags-Zahlungen?
Vielleicht sind Ihre Abschlags-Zahlungen zu niedrig.
Dann müssen Sie einmal im Jahr viel Geld nachbezahlen.
Sagen Sie Ihrem Versorger:
Die Abschlags-Zahlungen müssen höher sein.
Vielleicht ist ein anderer Versorger besser für Sie.
Hier gibt es dazu Informationen.
Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.
Das Kompetenz-Zentrum Leichte Sprache
hat den Text im Jahr 2024 in Leichte Sprache übersetzt.
Dudweilerstraße 72
66 111 Saarbrücken
0 681 93 62 15 05
www.leicht-sprechen.de
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache
Die Prüf-Gruppe von der Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen
Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.
Der Zeichner ist Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Ausnahme:
Das Europäische Zeichen für Leichte Sprache:
© Europäisches Logo für einfaches Lesen:
Inclusion Europe.
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.leicht-lesbar.eu
Wir schreiben in dem Text nur die männliche Form.
Zum Beispiel: Berater.
Weil das leichter zu lesen ist.
Gemeint sind aber immer auch alle Menschen.