In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, sein Erbe zu regeln: z.B. mit einem (notariellem) Testament oder einem Erbvertrag. Treffen Sie keine Regelungen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.
Grundsätzlich müssen Sie das Testament des Verstorbenen – falls vorhanden – beim Nachlassgericht (Abteilung des zuständigen Amtsgerichts) abgeben. Ein notariell beurkundetes Testament ist im Zentralen Testamentsregister erfasst. Von hier erfolgt im Todesfall eine automatische Benachrichtigung des Nachlassgerichts. Das Gericht setzt dann einen Termin zur Testamentseröffnung an und benachrichtigt die Erben.
Wollen Sie auf die Konten des Verstorbenen zugreifen, dürfen Sie das nur als legitimierter Erbe oder wenn Sie über eine Bankvollmacht verfügen, die über den Tod hinaus gilt. Bei einem
„Oder-Konto“, bei dem zwei oder mehr Personen verfügungsberechtigt sind, haben diese Personen natürlich weiter den vollen Zugriff auf das Konto.
Als Erbe kann man sich zum Beispiel mit einem Erbschein ausweisen. Diesen stellt das zuständige Amtsgericht (Nachlassgericht) aus. Das kann allerdings mehrere Wochen dauern und je nach Höhe des Erbes fallen (Bearbeitungs-)Kosten an. Erkundigen Sie sich im Einzelfall, ob ein Erbschein wirklich benötigt wird. Häufig reicht es auch aus, ein (notarielles) Testament und den gerichtlichen Eröffnungsbeschluss vorzulegen, wenn aus diesen Unterlagen der Erbe eindeutig hervorgeht.
Nicht immer muss eine Erbschaft vorteilhaft sein. Es ist daher ratsam, darüber nachzudenken, ob Sie das Erbe antreten oder ausschlagen möchten. Diese Entscheidung müssen Sie innerhalb von sechs Wochen treffen, nachdem Sie von der Erbschaft erfahren haben, und dem Nachlassgericht mitteilen.
Sofern Sie das Erbe antreten, gehen automatisch die meisten Verträge des Verstorbenen auf Sie über. Hier können Sie sich über die Kündigungsfristen informieren, sofern Sie nicht jeden Vertrag des Verstorbenen übernehmen wollen.
Erfahren Sie hier mehr, wie Sie sich vor Schulden aus einer Erbschaft schützen oder ein Erbe ausschlagen können.