Kostenloses Online-Seminar "Heizkostenabrechnung verstehen und prüfen" am 27. Juni um 17.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Erben - Wissenswertes kurz erklärt

Stand:
Informatives zu wichtigen Fragen zum Thema Erben in Deutschland: Soll ich das Erbe antreten? Was muss ich mit dem Testament des Verstorbenen machen? Wofür benötige ich einen Erbschein?
Off

In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, sein Erbe zu regeln: z.B. mit einem (notariellem) Testament oder einem Erbvertrag. Treffen Sie keine Regelungen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

Grundsätzlich müssen Sie das Testament des Verstorbenen – falls vorhanden – beim Nachlassgericht (Abteilung des zuständigen Amtsgerichts) abgeben. Ein notariell beurkundetes Testament ist im Zentralen Testamentsregister erfasst. Von hier erfolgt im Todesfall eine automatische Benachrichtigung des Nachlassgerichts. Das Gericht setzt dann einen Termin zur Testamentseröffnung an und benachrichtigt die Erben.

Wollen Sie auf die Konten des Verstorbenen zugreifen, dürfen Sie das nur als legitimierter Erbe oder wenn Sie über eine Bankvollmacht verfügen, die über den Tod hinaus gilt. Bei einem 
„Oder-Konto“, bei dem zwei oder mehr Personen verfügungsberechtigt sind, haben diese Personen natürlich weiter den vollen Zugriff auf das Konto.

Als Erbe kann man sich zum Beispiel mit einem Erbschein ausweisen. Diesen stellt das zuständige Amtsgericht (Nachlassgericht) aus. Das kann allerdings mehrere Wochen dauern und je nach Höhe des Erbes fallen (Bearbeitungs-)Kosten an. Erkundigen Sie sich im Einzelfall, ob ein Erbschein wirklich benötigt wird. Häufig reicht es auch aus, ein (notarielles) Testament und den gerichtlichen Eröffnungsbeschluss vorzulegen, wenn aus diesen Unterlagen der Erbe eindeutig hervorgeht.

Nicht immer muss eine Erbschaft vorteilhaft sein. Es ist daher ratsam, darüber nachzudenken, ob Sie das Erbe antreten oder ausschlagen möchten. Diese Entscheidung müssen Sie innerhalb von sechs Wochen treffen, nachdem Sie von der Erbschaft erfahren haben, und dem Nachlassgericht mitteilen.

Sofern Sie das Erbe antreten, gehen automatisch die meisten Verträge des Verstorbenen auf Sie über. Hier können Sie sich über die Kündigungsfristen informieren, sofern Sie nicht jeden Vertrag des Verstorbenen übernehmen wollen.

Erfahren Sie hier mehr, wie Sie sich vor Schulden aus einer Erbschaft schützen oder ein Erbe ausschlagen können.

Pflegerin mit Patient

Gewappnet für...

Informationen für Ihre Vorsorge

Ratgeber-Tipps

Was tun, wenn jemand stirbt? Handbuch für den Trauerfall
Handbuch für den Trauerfall
Viele sind beim Tod eines Angehörigen völlig ratlos, wie sie diese emotional…
Richtig vererben und verschenken
Gute Planung - das A und O beim Nachlass:
Ob Vermögen zu Lebzeiten schon verschenkt oder besser erst nach dem…
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.