Lesen Sie hier nach, warum es sinnvoll ist, über eine Vorsorgevollmacht nachzudenken, und in welcher Form Sie diese anlegen sollten.
Wofür benötige ich eine Vorsorgevollmacht? Welche Bereiche umfasst sie?
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine andere Person, als Vertreter:in in Ihrem Interesse zu handeln und Entscheidungen zu treffen, falls Sie selbst dazu vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sind. Dies kann zum Beispiel nach einem Unfall oder während einer schweren Erkrankung der Fall sein. Die Entscheidungen betreffen die Bereiche Gesundheitssorge und Pflege, Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten, Vermögenssorge und ggf. weitere Angelegenheiten des täglichen Lebens.
Empfehlenswert ist eine Vorsorgevollmacht bereits ab Vollendung des 18. Lebensjahrs, denn zu diesem Zeitpunkt endet die gesetzliche Vertretung durch die Eltern. Ohne ausdrückliche Bevollmächtigung sind die Eltern nach Eintritt der Volljährigkeit also nicht mehr automatisch befugt, ihr Kind zu vertreten. Beachten Sie, dass auch Ehepartner sich nicht automatisch gegenseitig vertreten, soweit nicht das Ehegattennotvertretungsrecht greift.
Was bedeutet Ehegattennotvertretungsrecht?
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das Ehegattennotvertretungsrecht. Kommt eine verheiratete Person in eine Lage, in der sie über eine Gesundheitsangelegenheit entscheiden muss aber nicht kann, darf der oder die Ehepartner:in eine Entscheidung treffen. Das kann beispielsweise bei einem Koma oder einer Bewusstlosigkeit möglich sein. Das Ehegattennotvertretungsrecht ist auf sechs Monate begrenzt und umfasst nur die Angelegenheiten der medizinischen Versorgung. Es handelt sich somit nur um eine Notfall-Option. Die Vorsorgevollmacht bleibt daher die erste Wahl für eine umfassende Vertretung.
Wen bevollmächtige ich?
Sie sollten nur eine Person bevollmächtigen, der Sie uneingeschränktes Vertrauen entgegenbringen. Dies kann der Ehepartner, ein Verwandter oder ein guter Freund sein. Die Person sollte allgemein in der Lage sein, sich um Ihre Angelegenheiten zu kümmern. Auch kann es im Einzelfall sinnvoll sein, mehrere Bevollmächtigte (zum Beispiel für unterschiedliche Bereiche oder als Ersatz) zu benennen. Da hier Risiken lauern können, empfiehlt sich eine individuelle Beratung.
Welche Form soll die Vorsorgevollmacht haben?
Wir empfehlen Ihnen, die Vollmacht schriftlich festzuhalten. Sie müssen sie eigenhändig unterschreiben.
Die Vollmacht sollten Sie nicht an Bedingungen, wie schwere Krankheit o.ä. knüpfen. Denn dies kann zu Beweisschwierigkeiten im Alltag führen, die die Vollmacht im schlechtesten Fall unbrauchbar machen.
Sowohl das Bundesjustizministerium für Justiz und für Verbraucherschutz als auch das Brandenburger Ministerium der Justiz bieten Musterformulare an. Oder Sie nutzen das kostenloses Online-Tool der Verbraucherzentralen für die Erstellung Ihrer individuellen Vorsorgevollmacht.
Muss ein Notar die Vorsorgevollmacht erstellen?
Möchten Sie mit der Vollmacht auch Grundstücksverträge, Verträge über Eigentumswohnungen, die Übertragung von Firmenanteilen oder die Aufnahme eines Darlehens umfassend absichern, empfehlen wir eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht.
Akzeptiert die Bank eine Vorsorgevollmacht?
Grundsätzlich können Sie auch die Vermögenssorge in Bankangelegenheiten in einer Vollmacht regeln. Damit Sie sicherstellen, dass Ihr Bevollmächtigter im Ernstfall auch wirklich auf Ihr Konto zugreifen kann, empfehlen wir eine rechtzeitige Abstimmung mit Ihrer Bank. Fragen Sie nach, ob Ihre Bank eine einfache schriftliche Vollmacht anerkennt oder ob Sie zusätzlich eine hauseigene Vollmacht verwenden müssen. Dies vermeidet spätere juristische Auseinandersetzungen.
Wie bewahre ich die Vorsorgevollmacht auf? Muss ich sie registrieren lassen?
Haben Sie die Vollmacht erstellt, empfiehlt es sich, diese – zum Beispiel in der eigenen Wohnung – so aufzubewahren, dass der Bevollmächtigte ohne Probleme im Ernstfall darauf zugreifen kann.
Eine Registrierung ist nicht zwingend erforderlich. Wichtig ist, dass der Bevollmächtigte im Ernstfall weiß, wo die Vollmacht im Original aufbewahrt wird und dass er unproblematisch an diese gelangt. Können Sie dies nicht sicherstellen, kann es sinnvoll sein, die Vollmacht zu registrieren. Informationen hierzu finden Sie bei der Bundesnotarkammer.
Was passiert, wenn ich keine Vorsorgevollmacht habe?
Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht haben und in eine Situation kommen, in der Sie beispielsweise wegen eines Unfalls oder einer Krankheit keine Entscheidungen für sich treffen können, benötigen Sie vorübergehend oder dauerhaft einen Betreuer. Um die Auswahl des Betreuers kümmert sich das zuständige Amtsgericht.
Wichtig: Wenn eine Vorsorgevollmacht vorhanden ist, benötigen Sie keinen Betreuer. Die Entscheidungen über Ihre Pflege, Wohnsituation und Finanzen fallen dann der Person zu, die Sie per Vorsorgevollmacht bestimmt haben.