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Transparenz

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Transparenz hat für uns einen hohen Stellenwert. Daher verpflichten wir uns im Rahmen der "Initiative Transparente Zivilgesellschaft", folgende Informationen leicht zugänglich auf unserer Website zu veröffentlichen.
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Selbstverpflichtung der Verbraucherzentrale Brandenburg

 
Transparenz hat für uns einen hohen Stellenwert. Daher verpflichten wir uns im Rahmen der "Initiative Transparente Zivilgesellschaft", folgende Informationen leicht zugänglich auf unserer Website zu veröffentlichen.
 
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1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

• zu Name, Sitz und Anschrift

• Gründungsjahr: 1990

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Organisationszielen

• zur Satzung mit Angabe der Ziele und Aufgaben (§ 2)

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Unsere Arbeit ist wegen Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Potsdam (Steuernummer 046/141/00627) vom 05.03.2024 als gemeinnützig anerkannt.

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger

Vorstand und Geschäftsführung

5. Tätigkeitsbericht

• zum Jahresbericht.

6. Personalstruktur

• zum Jahresbericht (S. 30 f.)

7. Angaben zur Mittelherkunft

• zum Jahresbericht (S. 33)

8. Angaben zur Mittelverwendung

• zum Jahresbericht (S. 32, 34)

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

• zu den Mitgliedsverbänden der Verbraucherzentrale Brandenburg

Die Verbraucherzentrale Brandenburg ist Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

• Land Brandenburg

• Bund

Verbraucherzentrale

Über uns

Hier erfahren Sie Wissenswertes rund um die Verbraucherzentrale Brandenburg e. V.

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.