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Online-Ticketbörsen: Risiken beim Ticketkauf auf dem Zweitmarkt

Stand:
Nicht erhaltene Tickets, stark überhöhte Preise, Karten für Events, die es gar nicht gibt oder ein mangelhafter Kundenservice: Der Kauf bei Online-Ticketbörsen birgt viele Fallen. Was Sie wissen müssen und welche Rechte Sie haben.
Eine Konzerthalle mit Fans, die die Hände hochrecken. Im Hintergrund steht der Künstler auf der Bühne.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Beim Kauf von Tickets, die nicht direkt vom Veranstalter oder einem beauftragten Vermittler, sondern auf sogenannten Zweitmarkt-Plattformen angeboten werden, machen viele Verbraucher:innen frustrierende Erfahrungen. Insbesondere Ticketbörsen bereiten Probleme.
  • Zu den Kernproblemen bei Online-Ticketbörsen gehören Intransparenz, mangelhafter Kundenservice und mangelnde Intervention gegen missbräuchliche Nutzung.
  • Auch Fake-Tickets sind ein Problem. Haben Sie Karten für Events gekauft, die gar nicht stattfinden, können Sie den Vertrag nach Ansicht der Verbraucherzentralen anfechten und Ihr Geld zurückfordern. 
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Welche Probleme können beim Kauf über eine Ticketbörse auftreten?

Während der Corona-Pandemie zeigten sich die Probleme beim Kauf auf einer Ticketbörse ganz besonders deutlich. Viele Veranstaltungen wurden wegen der Corona-Krise verlegt oder abgesagt. Hier kann der Käufer normalerweise Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, seinem Vertragspartner, geltend machen.

Beim Kauf auf der Ticketbörse bleiben Sie allerdings häufig auf den Kosten sitzen, da Sie die Tickets von einem Dritten erworben haben. Und dieser ist Ihnen meist nicht einmal bekannt.

Käufe über Online-Ticketbörsen bereiten immer wieder Probleme. Ticketbörsen sind eine Form der Zweitmarkt-Plattformen und zeichnen sich dadurch aus, dass Karten von Privatpersonen hier nicht nur gekauft, sondern auch verkauft werden können. Für viele Verbraucher:innen ist aber häufig nicht unbedingt erkennbar, dass die Tickets von Dritten insbesondere Privatpersonen hier nur weiterverkauft werden. Sie wissen also oft gar nicht, dass sie nur Zweitkäufer sind.

Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Bayern hat den Online-Ticketmarkt genauer unter die Lupe genommen. Das ernüchternde Ergebnis: Häufig sind Intransparenz, mangelhafter Kundenservice und kaum Intervention gegen missbräuchliche Nutzung Kernprobleme.

Welche Risiken bestehen beim Ticket-Zweitmarkt?

Kaufen Sie Eintrittskarten über eine Zweitmarkt-Plattform, kann es im Gegensatz zu "echten" Verkaufsportalen generell folgende Probleme geben:

  • Sie haben es in erster Linie mit einem privaten Verkäufer zu tun, den Sie im Zweifel nicht einmal kennen. Das kann die Sache bei Problemen komplizierter machen, denn Sie haben keinen echten Ansprechpartner. Zudem ist das Ausfallrisiko eines privaten Verkäufers größer und schwerer einschätzbar als etwa bei gewerblichen Ticketverkaufsplattformen und die Rechte eingeschränkt.
  • Bei einem solchen Kauf vom Zweitmarkt kann das Risiko bestehen, dass Sie unbrauchbare personalisierte Tickets erhalten.
  • Der private Verkäufer möchte am Weiterverkauf verdienen. Die Tickets sind damit in der Regel teurer als der aufgedruckte Preis.
  • Online-Verkäufer können bei Zweitmarkt-Ticketportalen einen sehr kurzfristigen Lieferzeitpunkt wählen. Selbst wenn Sie Tickets frühzeitig gekauft haben, kann es sein, dass sie erst kurz vor der Veranstaltung geliefert werden. Verzögert sich dann die Zustellung, können Sie die Veranstaltung im schlimmsten Fall verpassen.

Fake-Tickets: Eintrittskarten für Events, die es (noch) gar nicht gibt

Immer wieder beschweren sich Verbraucher über online angebotene Fake-Tickets für Events, die gar nicht stattfinden: Auf Zweitmarkt-Plattformen werden Eintrittskarten für Veranstaltungen angeboten, die es entweder gar nicht gibt oder für die noch kein fester Termin feststeht. So etwa geschehen bei der Online-Ticketbörse Viagogo, vor der die Marktwächterexperten der Verbraucherzentrale Bayern warnen.

Haben Sie auf einer Online-Ticketbörse solche Fake-Tickets gekauft, zu denen nie eine Veranstaltung geplant war, können Sie den Vertrag unserer Ansicht nach anfechten und das Geld vom Ticketverkäufer zurückfordern.

So gehen Sie gegen Fake-Tickets vor:

  1. Machen Sie alles schriftlich per Brief, am besten per Einschreiben mit Rückschein.
  2. Formulieren Sie: "Hiermit fechte ich den Vertrag vom XX.XX.XXXX. - wegen arglistiger Täuschung an. Hilfsweise erkläre ich zudem den Rücktritt vom Kaufvertrag. Ich fordere Sie hiermit auf meine bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich an mich zurück zu zahlen. Sollten Sie dem nicht nachkommen, behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor."
  3. Sollte es weitere Probleme geben, wenden Sie sich an Ihre Verbraucherzentrale.

Es gibt aber durchaus auch Veranstaltungen, deren Termine erst nach dem Ticketverkauf terminiert werden, zum Beispiel DFB-Pokal oder Champions-League. In diesen Fällen bestimmen sich Ihre Rechte vorrangig nach den Allgemeinen Ticketbestimmungen des Veranstalters. Wenden Sie sich an die Vorverkaufsstellen oder direkt an den Veranstalter, um zu erfahren, ob eine Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises möglich sind.

Sie haben Ärger mit Tickets für Veranstaltungen?

Unser interaktives Tool hilft mit einer ersten rechtlichen Einschätzung und in vielen Fällen auch mit einem Musterschreiben, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Überhöhte Preise und intransparente Zusatzkosten

Zu den eigentlichen Ticketpreisen können bei Online-Ticketbörsen zusätzlich Buchungs- und Abwicklungskosten sowie die Umsatzsteuer hinzukommen. Nicht alle Anbieter weisen den Besteller jedoch auch ausreichend darauf hin, dass Zusatzkosten entstehen können.

Zudem müssen Sie beim Kauf über Zweitmarkt-Plattformen damit rechnen, dass auch der private Verkäufer am Weiterverkauf verdienen möchte. Die Tickets sind damit häufig teurer als der aufgedruckte Preis. Die Ticketplattformen müssen seit dem 28. Mai 2022 neben dem verlangten Preis zusätzlich den ursprünglichen Ticketpreis nach Angabe des Verkäufers nennen. So sollen Sie erkennen können, ob das Ticket teurer verkauft wird.

Wertlose Garantie und nicht erhaltene Tickets

Auch die Garantieversprechen von Zweitmarkt-Portalen sind fragwürdig: Einige Online-Ticketbörsen garantieren den Erhalt der Tickets. Damit wird für Verbraucher der Eindruck verstärkt, es mit einem direkten Ticketverkäufer zu tun zu haben. 

Tatsächlich beinhaltet diese Garantie in der Regel jedoch nicht mehr, als dem Käufer gesetzlich sowieso zusteht. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Garantieleistung zudem häufig noch erheblich eingeschränkt. 

So behält sich etwa die Ticketbörse Viagogo das Recht vor, Ersatztickets nach eigenem Ermessen auszuwählen. Somit könnte es nach Ansicht der Verbraucherschützer vorkommen, dass Sie nicht die bestellten, sondern Tickets für andere Tage oder andere Plätze bekommen.

Kommen gekaufte Tickets nicht, sollten ein Rücktritt vom Vertrag und die Erstattung des Eintrittsgeldes möglich sein. Außerdem käme noch ein Schadensersatzanspruch in Betracht.

Anderer Sitzplatz als gekauft

Immer wieder gibt es auch Verbraucherbeschwerden über falsche Tickets. Statt wie bestellt Sitzplätze erhalten Betroffene zum Beispiel Stehplätze. Bei mehreren gekauften Tickets liegen die Plätze gelegentlich nicht nebeneinander oder in einigen Fällen unterscheiden sich die Platzkategorien der tatsächlich erhaltenen Tickets von denen der bestellten Tickets.

Mangelhafter Kundenservice, schwere Kontaktaufnahme

Kommt es zu Problemen mit den Eintrittskarten, kann es zudem schwierig werden, mit den Anbietern in Kontakt zu treten. Zahlreiche Verbraucher bemängeln, dass sie ihre Reklamationen nicht anbringen können. Ihnen fehlt ein Ansprechpartner, auf Rückfragen wird mit automatisierten Standard-Mails reagiert und telefonisch ist häufig niemand zu erreichen.

Klage gegen Viagogo

Die Ticketbörse Viagogo vermittelt Kunden zu privaten Verkäufern von Konzert- und Fußballtickets. Werden Tickets aber nicht geliefert oder sind sie teurer als beim eigentlichen Veranstalter, liegt das Problem beim Kunden.

Während des gesamten Kaufvorgangs wird nicht deutlich, dass Viagogo nicht Verkäufer der Tickets ist, sondern zwischen privaten Verkäufern und Käufern vermittelt. Da die Schweizer Ticketbörse nicht den jeweiligen Verkäufer angibt, vermittelt sie Käufern den Eindruck, sich auf einer offiziellen Kartenverkaufsseite zu befinden. Viagogo weist auf die Vermittlung nur sehr intransparent hin. Die Marktwächter haben Viagogo verklagt, zuvor hatte das Unternehmen auf eine Abmahnung nicht reagiert-

Mit Urteil des Oberlandesgericht München wurde entschieden, dass Viagogo künftig die Identität von gewerblichen Händlern offenlegen muss. Zudem darf Viagogo nicht mehr mit einer Ticketgarantie werben, wenn der Zugang zu der Veranstaltung nicht sicher gewährleistet werden kann.

Video laden: Erst wenn Sie auf "Inhalte anzeigen" klicken, wird eine Verbindung zu YouTube hergestellt und Daten werden dorthin übermittelt. Hier finden Sie dessen Hinweise zur Datenverarbeitung.

Probleme mit Online-Ticketbörsen aus dem Ausland

Haben Sie Probleme mit einem Anbieter aus dem EU-Ausland, kann Ihnen das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland helfen.

Da Viagogo seinen Sitz in der Schweiz und damit nicht in der EU hat, können Sie sich bei Problemen mit der Plattform stattdessen an die dortige Ombudsstelle E-Commerce des schweizerischen Konsumentenforums wenden. Auf ihrer Webseite finden Sie einige weiterführende Informationen.

Vom Abbruch eines Konzerts bis viel zu kurzen Auftritten: Viele weitere Rechte von Konzertfans schildern wir in einem separaten Beitrag.

Verbraucherfrust beim Online-Kauf von Eintrittskarten

Eine Zusammenfassung des rechtsvergleichenden Gutachten der Universität Bayreuth finden Sie hier.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
ratloses Ehepaar

Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten.