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Anbieter müssen Strompreiserhöhungen erst ankündigen und auf Sonderkündigungsrecht hinweisen
Stromkosten dürfen nicht einfach steigen. Energieversorger müssen beabsichtigte Preiserhöhungen vorher mitteilen. Sie müssen ihre Kund:innen außerdem über ihr fristloses Kündigungsrecht im Falle einer einseitigen Preiserhöhung informieren. Gegen diese grundsätzliche Hinweispflicht verstößt nach Ansicht der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) die Geschäftspraxis des Berliner Unternehmens voxenergie GmbH. Daher hat sie den Stromanbieter verklagt.
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Der VZB liegen mehrere Beschwerden gegen die voxenergie GmbH vor. Kund:innen berichten von Strompreiserhöhungen des Unternehmens, die ihnen beispielsweise erst bei genauer Durchsicht ihrer Jahresabrechnung auffielen. „Eine Mitteilung über eine Preisänderung erhielten die Betroffenen nach eigenem Bekunden im Vorfeld nicht. Auch der erforderliche Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht im Falle der hier vorgenommenen einseitigen Preiserhöhungen fehlte“, berichtet Dunja Neukamp, Juristin bei der VZB. „Erhöhte Beträge wurden offenbar einfach abgerechnet und abgebucht“, so Neukamp.
Diese Praxis bei Strompreiserhöhungen verstößt nach Ansicht der VZB klar gegen gesetzliche Bestimmungen. „Nur mit den Informationen über die Preiserhöhung und dem bestehenden Sonderkündigungsrecht können die Betroffenen eine Entscheidung darüber treffen, ob sie an dem Vertrag festhalten wollen oder den Stromanbieter wechseln“, so Neukamp und klärt weiter auf: „Bei einer Sonderkündigung endet der Vertrag genau am Vortag der Preiserhöhung, also einen Tag bevor die erhöhten Beträge bezahlt werden müssten.“
Die VZB mahnte die voxenergie GmbH ab und forderte das Unternehmen auf, sich zu verpflichten, Kund:innen künftig ordnungsgemäß über Preiserhöhungen zu informieren. „Da die Anbieterin auf die Abmahnung nicht reagierte, haben wir nun Klage eingereicht, um die Rechte der Verbraucher:innen bei Strompreiserhöhungen gerichtlich durchzusetzen“, so Neukamp weiter.
+++++++ UPDATE vom 12.01.2022 ++++++++++
Die Verbraucherzentrale Brandenburg wurde am 11.01.2022 darüber informiert, dass die voxenergie GmbH am 13.10.2021 per einfachem Brief auf die Abmahnung geantwortet habe. Die mit der Abmahnung von der VZB geforderte Unterlassungserklärung gab die voxenergie GmbH jedoch nicht ab.
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Verbraucher:innen, die rechtliche Fragen zu ihren Energieverträgen haben, können sich an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden:
Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht. Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.
Foto: André Wagenzik, Thomas Ecke / Mitarbeitende der Verbraucherzentrale
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