Hilfe im Förderdschungel. Energieeffizient bauen oder sanieren" am 9. Januar um 15.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen

Gelber Briefumschlag: bloß nicht ignorieren

Pressemitteilung vom
Gerichtliche Mahnbescheide rechtzeitig prüfen lassen

Ein Mahnbescheid kommt in einem gelben Briefumschlag. Liegt ein solches Schreiben im Postkasten, wissen betroffene Verbraucher:innen häufig nicht, wie sie sich richtig verhalten sollen. Viele glauben fälschlich, gar nichts tun zu müssen, wenn sie die Forderung für unberechtigt halten. Wichtigster Tipp der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB): Auf jeden Fall handeln, nicht ignorieren.

Off

Gelber Briefumschlag im Postkasten – Frist läuft

Verbraucher:innen, die einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten haben, sollten schnell, aber besonnen handeln. „Erkennbar ist das Schreiben an seiner herausstechenden Optik. Der Briefumschlag ist gelb und rechts oben ist auf der Vorderseite deutlich sichtbar der Tag vermerkt, an dem das Schreiben in den Briefkasten geworfen wurde“, erläutert Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Dieses Datum ist besonders wichtig. Ab Zustellung haben die Empfänger:innen zwei Wochen Zeit, die geforderten Beträge zu begleichen oder aber Widerspruch einzulegen, wenn sie die Forderung für unberechtigt halten.

Keine vorherige Prüfung durch das Gericht

In keinem Fall sollten Verbraucher:innen den Mahnbescheid einfach ignorieren. Ein Gericht prüft vor Erlass eines Mahnbescheides nicht, ob die Forderung der Gegenseite berechtigt ist. Die Juristin erklärt: „Rechtzeitiges Handeln ist zwingend nötig, um eine möglicherweise unberechtigte Forderung abzuwenden.“ Bleiben Verbraucher:innen untätig, kann ein Vollstreckungsbescheid folgen. Dann droht die Zwangsvollstreckung. Falls sich Betroffene für einen Widerspruch entscheiden, kann sich ein ordentliches Gerichtsverfahren anschließen. Je nach Verlauf und Ausgang können zusätzliche Kosten anfallen.

Beratung sinnvoll

Verbraucher:innen, die einen Mahnbescheid erhalten und unsicher sind, ob dieser berechtigt oder unberechtigt ist, sollten sich unverzüglich beraten lassen,“ empfiehlt Kahnert und ergänzt: „Aussitzen ist keine Lösung.“ Mit jahrelanger Erfahrung in grenzüberschreitendem Verbraucherschutz legt die VZB einen besonderen Schwerpunkt auf die Unterstützung von zugewanderten Menschen aus Mittel- und Osteuropa. Eine Infografik der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erklärt, was bei einem gerichtlichen Mahnverfahren zu tun ist – Schritt für Schritt und in den Sprachen DeutschPolnisch und Englisch.

 

Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.