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Angst vor dem Gerichtsvollzieher: Drohungen oft unseriös

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale klärt über rechtliche Voraussetzungen von Pfändungen auf

Unseriöse Forderungen warnen häufig mit der Drohkulisse eines zu Hause klingelnden Gerichtsvollziehers, der eine Pfändung durchführt. Stefanie Kahnert von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) klärt auf, wann Angeschriebene die Androhung getrost ignorieren können und wann tatsächlich Handlungsbedarf besteht.

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Aktuell kursierende unseriöse Forderungen

Wer jetzt nicht zahle, müsse mit dem Besuch eines Gerichtsvollziehers und einer Pfändung rechnen. So heißt es in aktuell kursierenden betrügerischen Forderungsschreiben, die der VZB vorliegen. „Die Drohkulisse, dass ein Gerichtsvollzieher die Angeschriebenen zuhause aufsucht und eine Pfändung durchführt, veranlasst viele Betroffene zu bezahlen. Selbst, wenn sie unsicher sind, ob die Forderung berechtigt ist“, sagt Juristin Stefanie Kahnert.

Die derzeit im Umlauf befindlichen Schreiben zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass den Fake-Anwaltskanzleien zahlreiche Informationen der Angeschriebenen vorliegen. Persönliche Daten wie das Geburtsdatum, die Telefonnummer und sogar die IBAN in einem solchen Forderungsschreiben eines Unbekannten zu lesen, verunsichert zusätzlich, wenn eine Pfändung des Bankkontos angedroht wird.

Hohe Anforderungen an Zwangsvollstreckung

„Eine Pfändung ist eine Form der Zwangsvollstreckung. Dieser müssen immer bestimmte rechtliche Schritte vorausgegangen sein. Insbesondere muss es zunächst einmal einen Vollstreckungstitel, wie beispielweise ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid, geben, der den Betroffenen auch zugestellt wurde“, erklärt Kahnert. Eine bloße Rechnung oder Mahnung kann nicht einfach durch einen Gerichtsvollzieher vollstreckt werden.

Tipps bei Unsicherheit

Wer unsicher ist, ob eine Forderung berechtigt ist oder nicht, sollte keinesfalls einfach bezahlen. „Vor allem warnen wir davor, Zahlungs- oder Kündigungslinks in E-Mails anzuklicken“, so Kahnert.

Auf ihrer Webseite hat die VZB unter dem Stichwort Schwarzliste Inkasso Namen von vermeintlichen Inkassounternehmen oder Kanzleien und teilweise auch deren Kontodaten veröffentlicht, die ihr bereits im Zusammenhang mit betrügerischen Forderungen bekannt sind. An diese sollten Angeschriebene keinesfalls überweisen.

Kahnert rät zudem, die eigenen Konten regelmäßig zu überprüfen. Sollte es tatsächlich zu einer widerrechtlichen Abbuchung im Rahmen einer betrügerischen Lastschrift kommen, können Verbraucher:innen die Rückbuchung der Lastschrift veranlassen. Das ist auch per Online-Banking möglich. 

Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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