Die beiden Auskunfteien Schufa und CRIF Bürgel wollen künftig Daten von Strom- und Gaskunden in einer zentralen Datenbank speichern und Energieanbietern zur Verfügung stellen.
Am 2. November sind die Pläne der Auskunfteien Thema im zuständigen Arbeitskreis der Landesdatenschutzbeauftragten. „Für eine solche Datensammlung fehlt nicht nur die rechtliche Grundlage, es besteht auch keine wirtschaftliche Rechtfertigung“, bewertet Dr. Christian A. Rumpke, Chef der Verbraucherzentrale Brandenburg, die Pläne der beiden Auskunfteien.
Stromkund:innen zahlen in laufenden Verträgen in der Regel monatliche Abschläge, Energieunternehmen gehen keine Kreditrisiken ein. Vor diesem Hintergrund gibt es schlichtweg keine Notwendigkeit, Daten vertragstreuer Kunden zu sammeln und auszuwerten. Eine solche Sammlung wäre zudem auch mit der Datenschutzgrundverordnung nicht vereinbar. Diese sieht vor, dass Daten nur bei einem berechtigten Interesse gesammelt werden dürfen.
„Das Sammeln und Auswerten von Daten vertragstreuer Kundinnen und Kunden entbehrt jeglicher Rechtfertigung“, so Rumpke weiter. Die Verbraucherzentralen fordern die Datenschutzbeauftragten der Länder auf, sich deutlich gegen diese Pläne zu stellen.
Die geplante Datenbank konterkariert außerdem die den Verbraucherinnen und Verbrauchern zustehende und rechtlich festgeschriebene Wechselmöglichkeit. Kunden, die mit Neukundenboni umworben und von Wechselangeboten Gebrauch machen, müssen künftig damit rechnen, dafür abgestraft zu werden. „Mit einer solchen Datenbank können wechselwillige Kunden identifiziert und abgelehnt werden. Es ist entlarvend, dass einerseits um Neukunden mit lukrativen Angeboten gebuhlt wird, diese andererseits abgestraft werden sollen, wenn sie von diesen Angeboten Gebrauch machen“, kritisiert der Verbraucherschützer. Der Verbraucherzentrale liegen vermehrt Beschwerden von Verbrauchern vor, deren Wechsel ohne Angabe von Gründen abgelehnt wurde. Auskunfteien und Energieanbieter dürfen damit nicht durchkommen.
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