Kostenloses Online-Seminar "Für den Ernstfall gewappnet: Wissenswertes zur Vorsorgevollmacht" am 28. November um 16 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Detox: Pflaster und Pulver ohne Wirkung

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Brandenburg informiert zu aktuellem Gesundheitstrend

Der Trend um das Entgiften des eigenen Körpers hält an. Entsprechend vielfältig ist inzwischen das Angebot an Produkten: von Nahrungsergänzungsmitteln über Pflaster und Pulver bis hin zu Tees, Smoothies oder Müslis. Die Werbung verspricht, dass sie den Körper reinigen, Giftansammlungen abbauen oder ausscheiden, zur Gewichtsreduktion beitragen oder das allgemeine Wohlbefinden fördern. Was Verbraucher:innen von den Zutaten und deren Wirkung erwarten können, erklärt Annett Reinke, Lebensmittelrechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB).

Off

Können Detox-Produkte halten, was die Werbung verspricht?

Annett Reinke: „Nein. Die entgiftende Wirkung all dieser Produkte ist wissenschaftlich nicht bewiesen – seien es Nahrungsergänzungsmittel, die angeblich die Verdauung fördern oder die Fettverbrennung optimieren, oder Pflaster, die der Haut Schadstoffe entziehen sollen. Für die Entgiftung des Körpers sind vor allem Leber und Niere zuständig, unterstützt von Darm und Lunge. Häufig werben Hersteller von Detox-Produkten damit, dass eine Entgiftungskur den Körper ‚entschlackt‘. So genannte ‚Schlacken‘ gibt es aber gar nicht. Wissenschaftlich auch nicht belegt ist die Aussage, Detox-Produkte könnten beim Abnehmen helfen oder das Immunsystem stärken.

Letztlich verwenden Anbieter den Begriff ‚Entgiften‘ nur als Werbung und zielen auf gesundheitsbewusste Käufer:innen, die bereit sind, dafür viel Geld zu bezahlen. Werbeaussagen mit dem Begriff ‚Detox‘ sind auf Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln nicht erlaubt, gerade weil die versprochene Wirkung wissenschaftlich nicht belegt werden konnte. Trotzdem finden sich gerade im Internet noch viele Angebote, die unzulässig mit dem Begriff ‚Detox‘ oder inzwischen mit ähnlichen Bezeichnungen wie ‚freetox‘ und ‚antitox‘ werben.“

Welche Zutaten sind in angeblichen Detox-Produkten enthalten?

Reinke: „Nahrungsergänzungsmittel enthalten oft Zutaten wie Aloe Vera, Grünen Tee, Heilerde, Kürbiskerne sowie verschiedene Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente. Bei Detox-Pflastern wird mit Inhaltsstoffen wie Vitamin C, exotischen Pflanzen und Kräuterextrakten geworben.“

Können Detox-Produkte schaden?

Reinke: „Die Einnahme von Produkten mit entwässernden Zutaten über einen längeren Zeitraum kann zur erhöhten Ausscheidung von Mineralstoffen wie Natrium, Kalium, Calcium oder Magnesium führen. Mit der Folge, dass der Elektrolyt-Haushalt des Körpers gestört wird. Bei der gleichzeitigen Einnahme von Medikamenten können die Inhaltsstoffe solcher Produkte zudem unerwünschte und gefährliche Wechselwirkungen verursachen.“

Was kann wirklich helfen?

Reinke: „Es ist sinnvoll, die Aufnahme von potenziell schädlichen Stoffen möglichst gering zu halten. Das gelingt Verbraucher:innen, indem sie auf Nikotin und Alkohol verzichten. Beim Backen, Rösten und Toasten die Lebensmittel zum Schutz vor Acrylamid nur ‚vergolden‘ und nicht verkohlen. Reis sollte immer mit reichlich Wasser gekocht und zuvor gründlich gewaschen werden – so wird eine Arsenbelastung gering gehalten. Auch Obst und Gemüse sollten Verbraucher:innen vor dem Verzehr immer gründlich waschen und bei Blattgemüse – zum Schutz vor Schwermetallen – die äußeren Blätter sowie den Strunk entfernen. Innereien und Waldpilze können radioaktiv oder mit Schwermetallen belastet sein, insofern sollten sie nur gelegentlich auf dem Speiseplan stehen. Zum Wohlbefinden trägt zudem regelmäßige Bewegung an der frischen Luft sowie ausreichendes Trinken bei.“

Weiterführende Informationen zum Thema finden Interessierte unter:
Detox – gesünder durch Entgiftung? | Klartext Nahrungsergänzung (klartext-nahrungsergaenzung.de)


Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht. 
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Logo Klartext Nahrungsergänzung

Zum Portal "Klartext-Nahrungsergänzung"

Informationen, Fragen, Beschwerden zu Nahrungsergänzungsmitteln finden Sie hier.

Mitarbeitende der Verbraucherzentrale Brandenburg

Unterstützen Sie uns

Spenden Sie für starken Verbraucherschutz in Brandenburg!

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
ratloses Ehepaar

Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten.