Kostenloses Online-Seminar "Fassade, Dach und Heizung. Welche Einzelmaßnahmen sind sinnvoll?" am 23. Januar um 15 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Die ewige Frage: Cassia- oder Ceylon-Zimt?

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Brandenburg rät: Bei hohem Verzehr lieber Ceylon-Zimt verwenden

In der Weihnachtszeit begegnet uns Zimt besonders häufig, ob in Plätzchen oder im Glühwein. Viele Verbraucher:innen, die ihre selbstgebackenen Leckereien mit dem Gewürz verfeinern wollen, stehen vor der Frage, welche Zimtsorte sie verwenden sollen: Cassia- oder Ceylon-Zimt? Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) informiert über die Unterschiede und gibt Tipps, worauf Verbraucher:innen bei Einkauf und Verwendung achten sollten.

Off

Der Hauptunterschied der beiden Zimtsorten Cassia und Ceylon liegt im Cumarin-Gehalt. Ceylon-Zimt enthält um ein Vielfaches weniger Cumarin als Cassia-Zimt. „Zu viel Cumarin kann bei empfindlichen Personen und Kindern zu einer Schädigung der Leber führen“, warnt Carola Clausnitzer, Beraterin für Lebensmittel und Ernährung bei der VZB. Für Cumarin in zimthaltigen Lebensmitteln gelten deshalb seit vielen Jahren gesetzliche Höchstgehalte, an die sich die Hersteller halten müssen. Für den Cumarin-Gehalt in Zimt als loses Gewürz gibt es dagegen keine festgelegten Höchstgehalte.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, dass ein Erwachsener mit einem Körpergewicht von 60 Kilogramm maximal 2 Gramm Cassia-Zimt täglich konsumieren sollte. Das entspricht in etwa einem gehäuften Teelöffel Zimt. Kinder mit einem Körpergewicht von 15 Kilogramm sollten maximal 0,5 Gramm Cassia-Zimt am Tag konsumieren – diese Menge wird bereits mit 6 Zimtsternen erreicht.

„Wer in der Adventszeit etwas mehr Cumarin zu sich nimmt als empfohlen, muss sich keine Sorgen machen. Bei gesunden Menschen regeneriert sich die Leber, sobald kein Cumarin mehr aufgenommen wird“, so Clausnitzer. Bleibende Leberschäden können erst entstehen, wenn cumarinreicher Zimt über einen langen Zeitraum in großen Mengen verzehrt wird.

Fertig-Weihnachtsgebäck enthält häufig Cassia-Zimt

Bei verpackten Lebensmitteln wird in der Zutatenliste häufig nur der Begriff „Zimt“ statt der Sorte angegeben. „Leider gibt es keine Pflicht zur Kennzeichnung der Zimt-Sorte“, kritisiert die Verbraucherschützerin. Die Lebensmittelindustrie verwendet meist Cassia-Zimt, da dieser günstiger ist als die Sorte Ceylon.

Ist der hochwertigere Ceylon-Zimt in Lebkuchen, Zimtsternen und Co. verarbeitet, deklarieren Hersteller dies in der Regel, wie eine aktuelle Stichprobe der VZB ergab.

Supermärkte und Bioläden bieten beide Zimtsorten als loses Gewürz an. Verbraucher:innen müssen aber genau hinschauen, wollen sie wissen, um welche Sorte es sich handelt. Die Sorte Ceylon wird oft auf der Vorderseite der Verpackung angegeben. Ist nur die Rede von „Zimt“, handelt es sich meist um Cassia-Zimt oder eine Mischung beider Sorten. Die Preise für Ceylon- und Cassia-Zimt variieren stark. Die Preisspanne für Ceylon-Zimt liegt zwischen 1,48 Euro und 9,95 Euro pro 100 Gramm. Ein Preisvergleich lohnt sich daher.

Verbrauchertipp: Wer gern große Mengen Zimt verwendet, sollte vorsichtshalber den cumarinarmen Ceylon-Zimt kaufen.

Lebensmittel-Forum: Verbraucher:innen fragen, Expert:innen antworten
Verbraucher:innen, die Fragen zum Thema haben, können diese im Lebensmittel-Forum stellen, unter www.lebensmittel-forum.de. Die Expertinnen und Experten der Verbraucherzentralen antworten kostenlos.

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht. 
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Mitarbeitende der Verbraucherzentrale Brandenburg

Unterstützen Sie uns

Spenden Sie für starken Verbraucherschutz in Brandenburg!

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.