Kostenloses Online-Seminar "ETF-Sparen für Einsteiger:innen" am 3. April um 17.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Handwerksleistungen aus Polen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale gibt Tipps zu Verträgen über grenzüberschreitende Dienstleistungen

Wer einen Handwerker sucht, muss sich derzeit auf lange Wartezeiten einstellen. Im Land Brandenburg schaut sich daher so mancher nach Angeboten auch jenseits der Oder um. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) informiert, worauf bei Bestellungen von Zäunen, Treppen, Fenstern und mehr als Polen zu achten ist.

Off

Gute Handwerker findet man sowohl auf der deutschen als auch auf der polnischen Oderseite. Eine Garantie, dass bei einer Bestellung alles reibungslos verläuft, gibt es nie – unabhängig davon, ob es sich um einen grenzüberschreitenden Vertrag handelt oder nicht. Wichtig ist daher in jedem Fall wohlüberlegt zu handeln und Anbieter solfältig auszusuchen.

„Bei polnischen Einzelunternehmern gibt es die Möglichkeit, nachzusehen, ob sie im zentralen Gewerberegister gemeldet sind“, erklärt Karolina Wróblewska, Juristin im Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum der VZB. Sie rät dazu, von diesem Service Gebrauch zu machen. Das Gewerberegister ist auch auf Englisch zugänglich. Zudem rät die Juristin, vor Auftragsvergabe am besten zwei oder drei Angebote zum Vergleich einzuholen.

Ist die Entscheidung für eine Firma gefallen, rät Wróblewska weiter, alle wesentlichen Inhalte der Bestellung schriftlich festzuhalten. Den dabei entstandenen Vertrag sollten beide Seiten vor der Beauftragung genau lesen und prüfen, ob der Vertragspartner, Abmessungen, Farbe und Material, Lieferfristen sowie der Endpreis stimmen. Ergeben sich Zweifel, sollten die Beauftragenden diese gleich mit dem Unternehmen klären. Zwar ist eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent in Polen üblich, dennoch sind die Zahlungsmodalitäten auch im Nachbarland Verhandlungssache. „Wir raten dazu, möglichst keine hohen Anzahlungen zu leisten, denn so kann man größeren Ärger vermeiden“, sagt Wróblewska. Sie empfiehlt, die Zahlungen am besten per Banküberweisung zu tätigen und bei Anzahlung in bar immer eine Quittung zu verlangen.

Und zuletzt ist ihr Tipp: „Lassen Sie unbedingt eine ausführliche Schlussrechnung erstellen, wenn das Werk fertig ist. Denn daraus lässt sich auch bei späteren Problemen noch entnehmen, welche Arbeiten die Firma durchgeführt hat.“

Wer Fragen zu polnischen Handwerkern hat, kann sich beim Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum der VZB informieren und rechtlich beraten lassen:

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
ratloses Ehepaar

Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.