Kostenloses Online-Seminar „Heizungsoptimierung" am 20. Januar um 15.30 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Handwerksleistungen aus Polen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale gibt Tipps zu Verträgen über grenzüberschreitende Dienstleistungen

Wer einen Handwerker sucht, muss sich derzeit auf lange Wartezeiten einstellen. Im Land Brandenburg schaut sich daher so mancher nach Angeboten auch jenseits der Oder um. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) informiert, worauf bei Bestellungen von Zäunen, Treppen, Fenstern und mehr als Polen zu achten ist.

Off

Gute Handwerker findet man sowohl auf der deutschen als auch auf der polnischen Oderseite. Eine Garantie, dass bei einer Bestellung alles reibungslos verläuft, gibt es nie – unabhängig davon, ob es sich um einen grenzüberschreitenden Vertrag handelt oder nicht. Wichtig ist daher in jedem Fall wohlüberlegt zu handeln und Anbieter solfältig auszusuchen.

„Bei polnischen Einzelunternehmern gibt es die Möglichkeit, nachzusehen, ob sie im zentralen Gewerberegister gemeldet sind“, erklärt Karolina Wróblewska, Juristin im Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum der VZB. Sie rät dazu, von diesem Service Gebrauch zu machen. Das Gewerberegister ist auch auf Englisch zugänglich. Zudem rät die Juristin, vor Auftragsvergabe am besten zwei oder drei Angebote zum Vergleich einzuholen.

Ist die Entscheidung für eine Firma gefallen, rät Wróblewska weiter, alle wesentlichen Inhalte der Bestellung schriftlich festzuhalten. Den dabei entstandenen Vertrag sollten beide Seiten vor der Beauftragung genau lesen und prüfen, ob der Vertragspartner, Abmessungen, Farbe und Material, Lieferfristen sowie der Endpreis stimmen. Ergeben sich Zweifel, sollten die Beauftragenden diese gleich mit dem Unternehmen klären. Zwar ist eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent in Polen üblich, dennoch sind die Zahlungsmodalitäten auch im Nachbarland Verhandlungssache. „Wir raten dazu, möglichst keine hohen Anzahlungen zu leisten, denn so kann man größeren Ärger vermeiden“, sagt Wróblewska. Sie empfiehlt, die Zahlungen am besten per Banküberweisung zu tätigen und bei Anzahlung in bar immer eine Quittung zu verlangen.

Und zuletzt ist ihr Tipp: „Lassen Sie unbedingt eine ausführliche Schlussrechnung erstellen, wenn das Werk fertig ist. Denn daraus lässt sich auch bei späteren Problemen noch entnehmen, welche Arbeiten die Firma durchgeführt hat.“

Wer Fragen zu polnischen Handwerkern hat, kann sich beim Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum der VZB informieren und rechtlich beraten lassen:

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Handbuch Baubeschreibung
Der neue Ratgeber „Handbuch Baubeschreibung – Hausangebote richtig vergleichen“ erläutert, worauf Bauwillige beim…
Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv nach Ampel-Aus: Vieles ist offen geblieben

Die Ampel-Regierung wollte mehr Fortschritt wagen und sich für Verbraucher:innen stark machen. Die Bilanz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Ende der Regierungszeit ist durchwachsen.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.