Kostenloses Online-Seminar "Heizkostenabrechnung verstehen und prüfen" am 27. Juni um 17.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Hitzespitzen vermeiden

Pressemitteilung vom
Sommerlicher Wärmeschutz bei Gebäuden

Kühlen Wohnräumen kommt in Zeiten klimatischer Veränderungen eine immer höhere Bedeutung zu. Wetterextreme treten häufiger auf und sommerliche Temperaturen über 35 Grad Celsius lassen Innenräume überhitzen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) gibt Tipps, wie die Hitze draußen bleibt, was Mietende selbst tun können und welche Maßnahmen am energiesparendsten sind.

Off

Sonnenschutz von innen und außen

„Sonnenschutz von außen ist am wirksamsten“, hält Jens Krumnow, Energieberater bei der VZB fest. Wer eine entsprechende Anbringung in einer Mietwohnung beabsichtigt, muss vorab beim Vermietenden um Erlaubnis fragen. Ist diese erteilt, können auch Mieter:innen Markisen, Sonnensegel, Raffstores oder Rollläden zum Hitzeschutz einsetzen. Diese verringern bereits das Eindringen der Sonnenstrahlen in dahinterliegende Fenster und Räume.

Von innen angebrachte Vorrichtungen können ebenfalls vor Überhitzung schützen. „Der Schutz ist umso besser, je mehr die zum Fenster zeigende Seite das Sonnenlicht reflektiert“ erläutert Krumnow. Die Wirksamkeit von Rollos, Plissees oder Lamellen ist jedoch geringer als bei außenliegendem Sonnenschutz, da nur ein Teil der in den Raum eingedrungenen Wärme wieder nach draußen reflektiert wird. Zugezogene Gardinen bieten zwar einen Sicht- und Lichtschutz, aber praktisch keinen Schutz vor Hitze.

Sonnenschutzfolien: einfach und günstig

Einen vergleichsweise preisgünstigen Schutz bieten reflektierende Sonnenschutzfolien, die sich einfach auf die Fensterscheibe kleben lassen. Die Folien können ebenfalls die Erwärmung der Wohnräume verringern, verdunkeln diese allerdings. Einer Anbringung der Folien außen am Fenster müssen Vermieter:innen vorab zustimmen. Von innen lassen sich die Folien ohne Zustimmung ankleben, wenn sie danach wieder rückstandslos entfernt werden. 

Mobiles Klimagerät ist eine teure Anschaffung

Ein mobiles Raumklimagerät kann die Temperatur des Innenraums aktiv senken. Das allerdings hat seinen Preis: Die Anschaffung kann bis zu 1.000 Euro kosten. Hinzu kommen je nach Nutzung geschätzte 40 bis 140 Euro Stromkosten im Jahr. Zudem ist die Handhabung oft umständlich, da diese Geräte über einen Abluftschlauch verfügen, der die erwärmte Luft durch ein geöffnetes oder gekipptes Fenster ins Freie leiten muss. „Wer dennoch nicht darauf verzichten möchte, sollte sich idealerweise für ein fest installiertes Splitgerät entscheiden, das von einem Fachbetrieb installiert wird“, empfiehlt der Energieexperte.

Luftkühler und Ventilatoren

Einfacher und energiesparender sind Luftkühler: Sie funktionieren wie ein Ventilator und kühlen die strömende Luft zusätzlich mit der Verdunstung von Wasser in einem eingebauten Tank mit Kühlakkus. Luftkühler verbrauchen erheblich weniger Strom als Klimageräte. Sie senken die Raumtemperatur jedoch nicht vergleichbar stark und langfristig wie Klimageräte , und die Kühlzeit ist durch die Größe von Wassertank und Kühlakkus begrenzt. „Durch die Nutzung von Luftkühlern wird es zudem schwüler in der Wohnung, da sich die Luftfeuchtigkeit erhöht. Der kühlende Effekt ist dann nur kurzfristig, da die feuchte Luft nicht aus dem Raum abgeführt wird“ erläutert Krumnow. 

Ventilatoren können zwar die Temperatur im Raum nicht senken wie ein Klimagerät oder ein Luftkühler, aber sie verbrauchen nur einen Bruchteil der Energie von mobilen Klimageräten und sorgen trotzdem für ein Gefühl von Abkühlung. Denn: bewegte Luft fühlt sich kühler an als stehende Luft.

Unabhängige Beratung in Anspruch nehmen

Bei allen Fragen zum Thema Energiesparen und zum Wärme- sowie Hitzeschutz hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Die anbieterunabhängige Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Bei Bedarf beraten die Energie-Expert:innen der Verbraucherzentrale auch individuell bei den Menschen zuhause. Interessierte vereinbaren unter 0331 - 98 22 999 5 (Mo-Fr 9-18 Uhr) einen Termin. Weitere Informationen gibt es unter:
www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/15772

Kostenfreie Online-Vorträge

Die Verbraucherzentrale bietet am 15. Juli einen kostenfreien Online-Vortrag zum Thema Hitzeschutz an und zudem Vorträge zu vielen weiteren Themen, wie beispielsweise: „Energiesparhäppchen – praktische und einfache Tipps für Ihren Haushalt“, „Photovoltaik: Die Kraft der Sonne nutzen“ oder „Stecker-Solargeräte für Balkon/Terrasse – Einfach selbst Strom erzeugen“. Weitere Informationen sind hier zu finden:
www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/veranstaltungen/online

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.