Kostenloses Online-Seminar „Stecker-Solargeräte für Balkon/Terrasse – Einfach selbst Strom erzeugen" am 5. Mai. um 16.00 Uhr. Jetzt anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Hohe Sparzinsen sichern – Bausparverträge prüfen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale informiert: So bekommen Bausparer:innen den Bonuszins

Viele alte Bausparverträge bieten aus heutiger Sicht eine hohe Guthabenverzinsung. Daher kündigen Bausparkassen immer wieder diese Bausparkonten und trennen sich so von den für sie unrentablen Verträgen. Dabei verweigern sie nicht selten auch die Auszahlung der Bonuszinsen. Aktuell beschweren sich viele betroffene Kund:innen bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) über diese Praxis. Dabei geht es oftmals um einen Zinsverlust von mehreren tausend Euro. Die VZB erklärt, was Bausparer:innen tun können.

Off

Bausparverträge rechtzeitig prüfen

Grundsätzlich dürfen Bausparkassen gemäß Rechtsprechung Bausparverträge unter bestimm-ten Voraussetzungen kündigen. Somit muss praktisch jede:r Inhaber:in eines gut verzinsten Vertrages früher oder später mit einer Kündigung rechnen. 

„Wir raten Bausparer:innen möglichst schon vor einer Kündigung aktiv zu werden, um kein Geld zu verlieren“, so Anett Fajerski, Finanzexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. So sollte man die Zeit investieren, einmal genau in den Vertrag und insbesondere die Allgemeinen Bausparbedingungen zur Zinszahlung zu schauen. In der Regel ist ein aktiver Verzicht auf das Bauspardarlehen Voraussetzung, um die Bonuszinsen zu erhalten. Diese können mehrere tausend Euro betragen.

Bei einigen Tarifen sind darüber hinaus noch weitere Bedingungen zu erfüllen wie die Beantragung einer „Treueoption“ oder ähnliches. Der Teufel steckt im Detail: Die Formulierungen sind vielfältig und variieren von Bausparkasse zu Bausparkasse. Die Verbraucherzentrale unterstützt Verbraucher:innen bei der Prüfung des meist schwer verständlichen Vertragswerkes und gibt Empfehlungen zur Sicherung der Bonusverzinsung.

Wer bereits eine Kündigung erhalten hat, sollte schnell handeln

Oftmals nehmen Betroffene die Kündigung der Bausparkasse hin und bemerken erst bei der Auszahlung des Guthabens, dass sie weniger Zinsen erhalten als erwartet. Dann ist es in der Regel zu spät. „Sparer:innen sollten allerspätestens dann tätig werden, sobald ein Kündigungsschreiben des Anbieters eingeht. Je nach Fallkonstellation kann dann eventuell noch die Wirksamkeit der Kündigung verhindert und die höhere Sparverzinsung gerettet werden“ empfiehlt Anett Fajerski. 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht. 
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.