Hilfe im Förderdschungel. Energieeffizient bauen oder sanieren" am 9. Januar um 15.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen

Kein Widerrufsrecht bei Sonderanfertigungen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale rät: Online-Bestellungen nach Maß nicht vorschnell tätigen

Für individuelle Wohnraumgestaltung bietet das Internet viele Möglichkeiten: Verbraucher:innen können verschiedene Produkte vom Möbelstück bis zur Fensterdekoration bequem von Zuhause aus bestellen. Vorsicht ist jedoch bei Maßanfertigungen geboten: In diesen Fällen besteht kein Widerrufsrecht. Wer Gardinen, Rollos oder Plissees nach Maß bestellt, sollte die Kaufentscheidung vorab gut überlegen. 

Off

Ein brandenburgischer Verbraucher wollte seinem Wohnzimmer einen neuen Look verleihen. Im Internet stieß er auf ein interessantes Angebot eines polnischen Onlineshops. In wenigen Schritten konfigurierte er vier Fensterrrollos mit dem gewünschten Stoff und individuellen Maßen und schickte die Bestellung ab. Als er am gleichen Tag bessere Rollos bei einem anderen Anbieter fand und den Auftrag stornieren wollte, wunderte er sich über die Information des Verkäufers, dass ihm kein Widerrufsrecht zustehe.  

„Sowohl nach deutschem als auch nach polnischem Recht haben Verbraucher:innen kein Widerrufsrecht, wenn sie individuell angepasste Produkte online bestellen“, erklärt Katarzyna Guzenda, Leiterin des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums der Verbraucherzentrale Brandenburg. Denn anders als bei vorgefertigten Waren kann der Händler die individualisierten Sonderanfertigungen unter Umständen nicht wiederverkaufen. „Verbraucher:innen sollten mit Bedacht vorgehen, da sie die Bestellung weder bei Falschabmessungen noch bei Nichtgefallen rückgängig machen können“, so Guzenda.  

Gleichzeitig sind Online-Händler verpflichtet, über den Ausschluss des Widerrufsrechts ausdrücklich zu informieren, damit Kund:innen eine informierte Entscheidung treffen können. Da dies im Fall des Verbrauchers nicht gegeben war, mahnte die Verbraucherzentrale Brandenburg den Anbieter wegen Irreführung ab und erreichte, dass er seinen Internetauftritt anpasste und nun ordnungsgemäß zum Ausschluss des Widerrufsrechts informiert. 

Verbraucher:innen, die rechtliche Fragen zum grenzüberschreitenden Einkauf haben, können sich an das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum der Verbraucherzentrale Brandenburg wenden: 

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Oderbruecke Frankfurt (Oder) VIZ (c) Bernd Geller - Fotodesign und Bildarchiv

Deutsch-Polnisches Verbraucherinformationszentrum (VIZ)

Wir beraten Sie grenzüberschreitend und zweisprachig. Hier finden Sie aktuelle Informationen, kostenlose Mustertexte und Materialien sowie den Kontakt zu uns.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.