Mahnungen, Briefe von einem Inkassobüro und schließlich Post vom Amtsgericht: Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erklärt Schritt für Schritt, was zu tun ist.
Bäckereieinkauf mit teuren Folgen
Welche Folgen es haben kann, eine Inkassoforderung zu ignorieren, zeigt ein aktuelles Beispiel einer Verbraucherin aus Potsdam. Sie zahlte ihren Einkauf von 9,40 Euro beim Bäcker mit ihrer Giro-Karte. Da ihr Konto im Minus war, scheiterte die spätere Abbuchung. Der Bäckereibetrieb schaltete ein Inkasso-Unternehmen ein. Die Frau hielt das Inkassoschreiben für eine unzulässige Masche und zahlte nicht. Daraufhin erwirkte das Inkasso-Unternehmen zunächst einen gerichtlichen Mahnbescheid und später einen Vollstreckungsbescheid. Auf beides reagierte die Verbraucherin nicht, die weiterhin von einer Abzockmasche ausging. Als ihr bei der nächsten Bargeldabhebung am Automaten die Karte eingezogen wurde, obwohl ihr Konto wieder gut gefüllt war, erfuhr sie auf Nachfrage bei der Bank, dass eine Kontenpfändung mit Auszahlungsverbot vorlag. Die Gesamtforderung betrug jetzt über 280 Euro. Dagegen konnte sie nicht mehr vorgehen, weil die Fristen verstrichen waren. Neben den hohen Kosten und dem Ärger der Kontosperrung führte dies obendrein zu einem Eintrag bei der Schufa.
Schritt eins: Inkassoschreiben prüfen
„Wenn Sie Post von einem Inkasso-Unternehmen erhalten, überprüfen Sie zunächst, ob die Forderung gegen Sie zu Recht besteht“, sagt Torsten Eick, Rechtsberater bei der VZB, und ergänzt: „Wir wissen, dass das manchmal gar nicht so einfach ist, weil sich auch viele Abzocker auf dem Markt tummeln, die Fake-Inkassoschreiben versenden.“. Die Verbraucherzentrale hat auf ihrer Webseite Tipps zusammengestellt, woran man (un)seriöse Forderungen erkennen kann. „Betroffene, die unsicher sind, können sich auch individuell bei der Verbraucherzentrale beraten lassen“, so der Jurist.
Schritt zwei: Kosten auf den Prüfstand stellen
Wenn sich herausstellt, dass es sich grundsätzlich um eine berechtigte Forderung handelt, sollten Betroffene die Kosten prüfen, bevor sie zahlen. „Nicht immer ist die Höhe der Inkassokosten angemessen“, so der Verbraucherschützer. Aus diesem Grund hat die VZB den kostenlosen Inkasso-Check entwickelt, mit dem Verbraucher:innen einfach prüfen können, ob das Inkassoschreiben unberechtigte Kosten enthält.
Schritt drei: Mahnbescheid keinesfalls ignorieren
Spätestens wenn ein Mahnbescheid vom Gericht eintrifft, müssen Betroffene unbedingt reagieren. Wichtig zu wissen ist: Das Gericht prüft nicht, ob eine Forderung berechtigt ist. „Legt der Verbraucher nicht aktiv Widerspruch ein, kann der Gegner einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Mit diesem können dann Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, wie zum Beispiel eine Kontopfändung, eingeleitet werden“, erklärt Eick und warnt: „Aussitzen ist keine Lösung. Liegt ein Mahnbescheid – gut erkennbar am gelben Briefumschlag – im Briefkasten, sollte schnell gehandelt werden. Sonst könnte es zu spät sein, selbst wenn die ursprüngliche Forderung oder zusätzlich geltend gemachte Kosten eigentlich unberechtigt waren.“.
Wie Sie sich bei einem Mahnbescheid verhalten, hat die Verbraucherzentrale in einer interaktiven Grafik zusammengestellt.
Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
- Persönliche Beratung telefonisch oder in einer Beratungsstelle, nur nach Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung,
- E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung
Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.