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Kriminelle mit Büchern als Werkzeug: Betroffene verlieren zehntausende Euro

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale warnt vor angeblicher Wertanlage in Büchern

Die kriminellen Maschen rund um Bücher als vermeintliche Wertanlage reißen nicht ab. Verbraucher:innen erhalten Angebote zum An- wie Verkauf von Einzelstücken und Sammlungen, häufig im persönlichen Kontakt mit Personen, die von zuvor gekauften Werken bereits wissen. In dem Glauben, es mit hochwertigen Produkten zu tun zu haben, geben Betroffene oft zehntausende Euro aus. Kriminelle drängen sie zu Kreditaufnahmen oder anderen Verträgen, wie digitalen Investitionen. Finanzexperte Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) berichtet von Fällen aus der Beratungspraxis und nennt die wichtigsten Tipps.

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An- und Verkauf angeblich wertvoller Bücher

Fälle, in denen Kriminelle Verbraucher:innen zum Kauf vermeintlich wertvoller Bücher überreden, sind seit Jahren ein Dauerthema in der Rechtsberatung der Verbraucherzentrale. Vertreter:innen bieten vermeintlich kostbare Faksimiles an. Es soll sich dabei um aufwändig hergestellte originalgetreue Nachbildungen und Reproduktionen wertvoller Bücher handeln. „Tatsächlich sind diese Bücher nicht einen Bruchteil des Preises wert, zu dem die Kriminellen sie verkaufen. Betroffene werden teils um zehntausende Euro betrogen“, warnt Erk Schaarschmidt, Finanzexperte der VZB.

Kosten für Dienstleistungen rund um den Kauf

Das Geschäftsmodell der Abzocke mit Büchern hat zahlreiche Facetten. Dabei spielen beispielsweise bereits erworbene Bücher eine Rolle, die sich angeblich nach dem Kauf weiterer Exemplare als Sammlung mit hohen Gewinnen verkaufen lassen. Eine angebliche Prüfung von Büchern auf deren Echtheit, die Online-Präsentation in Registern oder die Kontaktaufnahme zu angeblichen Kaufinteressent:innen sind weitere Dienstleistungen, mit denen skrupellose Abzocker Kasse machen. „Gerne kosten diese Angebote mehrere hundert oder tausende Euro, bringen aber rein gar nichts für die zahlenden Verbraucher:innen“, sagt Schaarschmidt.

Fälle aus dem Beratungsalltag: untergeschobene Kredite und digitale Investitionen

Um für die Bücher oder die Kosten im Zusammenhang mit angeblichen Verkäufen aufzukommen, nehmen einige Verbraucher:innen gar Kredite auf, gewollt oder ungewollt. „Einen Kreditvertrag über 20.000 Euro konnte ein Verbraucher mit unserer Hilfe widerrufen“, berichtet Schaarschmidt. Der Betroffene berichtete, gar nicht bewusst einen Kreditantrag gestellt zu haben. Er musste jedoch im Zuge des angeblichen Verkaufs viele persönliche Daten offenlegen. „Betrüger nutzen diese Daten, fälschen Kreditanträge und reichen diese online oder per Post ein“, vermutet Schaarschmidt. Bekommt der betrogene Verbraucher das Darlehen so ungewollt auf sein Girokonto ausgezahlt, sollte er es nicht an die Betrüger weiterleiten, sondern zügig an die Bank zurück überweisen, rät der Experte.

Ein anderer Betroffener ließ sich zu einer Unterschrift überreden, mit der er in sogenannte NFT (Nonfungible Token) im Wert von 70.000 Euro investieren sollte. Ein NFT ist quasi eine Wertmarke (Token), die durch Einbindung in die Blockchain-Technologie nicht austauschbar (nonfungible) wird. Es existiert ein Register, in dem alle Transaktionen zu NFT gespeichert werden. „Ob es im Einzelfall überhaupt einen solchen Token gibt, oder ob er nur vorgegaukelt wird, welchen Wert dieser Token wirklich hat, ob er sich also auch zu diesem oder einem höheren Preis weiterveräußern lässt, sollte gut geprüft werden. Wer sich hier nicht auskennt, betreibt ein hochriskantes Geschäft“, erläutert Schaarschmidt und ergänzt: „Erschwerend kommt dann noch hinzu, dass entsprechende Geldflüsse schwer nachprüfbar sind, wenn diese in einer Kryptowährung erfolgen.“

Warnung vor Virtua Tech GmbH

Im konkreten Fall war dem Verbraucher nach eigenen Angaben nicht bewusst, was er unterschrieb. Erst später habe sich herausgestellt, dass er offenbar eine digitale Datei erworben hatte. Den an der Haustür untergeschoben Vertragsschluss konnte der Verbraucher mit Hilfe der Verbraucherzentrale innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen widerrufen. Als Verkäuferin trat ausweislich der Unterlagen die Firma Virtua Tech GmbH mit einem Briefkasten oder Sitz in der Großbeerenstraße 2-10 in 12107 Berlin auf. Eine Registrierung beim Amtsgericht Charlottenburg liegt dagegen nur für die Virtual Tech Sales GmbH unter der Registernummer HRB 255449 für die Adresse Schloßstraße 69, 12165 Berlin vor. „Geschädigten Verbrauchern raten wir zur Strafanzeige“, sagt Finanzexperte Schaarschmidt.

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