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Lebensmittelabfälle in der Gastronomie: Das geht besser

Pressemitteilung vom
Bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentrale prüft Restaurants auf Angebot von kleineren Portionsgrößen und Restemitnahme

Rund 1,9 Millionen Tonnen Lebensmittel landen jährlich in der Gastronomie im Müll. Wenn Restaurantgäste zwischen verschiedenen Portionsgrößen wählen oder übriggebliebenes Essen mitnehmen könnten, müssten weniger Lebensmittel als bisher als Abfall entsorgt werden. Der Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt jedoch: Nur wenige Restaurants nutzen bisher ihre Möglichkeiten, einen Beitrag gegen Lebensmittelverschwendung zu leisten.

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Die Ergebnisse des Marktchecks zeigen, dass Restaurants kleinere Portionen der Hauptgerichte in ihren Speisekarten bisher nicht standardmäßig anbieten. Gäste haben oft nur die Wahl zwischen Vorspeisen und Hauptgerichten. Restaurants weisen ebenfalls zu selten auf die Möglichkeit zur Mitnahme von Übriggebliebenem hin, obwohl dies einen positiven Anreiz für Gäste schaffen und so Lebensmittelabfälle reduzieren könnte. Nur vier von 153 Restaurants arbeiten mit einem entsprechenden Hinweis in ihren Speisekarten.

„Wir finden, es geht noch besser. Die Gastronomie könnte einen deutlich größeren Beitrag gegen Lebensmittelverschwendung leisten“, so Annett Reinke, Lebensmittelexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, und weiter: „Sollten die bisher freiwilligen Selbstverpflichtungen zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen nicht ausreichen, sind von politischen Entscheider:innen verpflichtende Vorgaben notwendig.“

Zu wenig Auswahl an kleinen Portionen von Hauptgerichten

Nur jedes fünfte Restaurant im Marktcheck bietet seinen Gästen Hauptgerichte sowohl als herkömmliche als auch als kleine Portion an. Als kleine Portion stehen den Gästen überwiegend Fleischgerichte zur Auswahl, aber auch solche, die sich gut verkleinern lassen wie ein halber Flammkuchen oder zwei statt drei Teigtaschen. In der Speisekarte kennzeichnen die Restaurants die Angebote meist mit verschiedenen Hervorhebungen oder sprachlichen Hinweisen wie „kleine Portion“ oder „als Petit“ direkt neben dem Namen oder Preis des Gerichts.

In den meisten Fällen beziehen sich die Angebote jedoch nur auf einzelne, ausgewählte Gerichte und nicht auf das gesamte Speisenangebot. Kleinere Hauptgerichte für bestimmte Personengruppen wie Kinder und Senior:innen sind dagegen häufiger. So haben 73 Restaurants (48 Prozent) im Check ein spezielles Angebot für Kinder und zehn eines für Senior:innen (sieben Prozent). „Das Angebot kleinerer Portionen sollte allerdings nicht auf bestimmte Personengruppen beschränkt sein“, sagt Reinke. „Restaurants sollten es zum Standard machen, von allen Hauptgerichten eine kleine Portion anzubieten. So ermöglichen sie es ihren Gästen, entsprechend dem individuellen Bedarf zu wählen“, so die Expertin.

Nur sehr selten Hinweise zum Mitnehmen von Resten

Trotz positiver Beispiele – wie „Übrigens: Wenn du die Portionen mal nicht alleine schaffst, kein Problem. Wir packen dir den Rest gerne ein.“ – finden Gäste in Speisekarten nur in seltenen Fällen Hinweise auf die Möglichkeit, übriggebliebene Speisereste mitzunehmen. So weisen nur vier der 153 untersuchten Restaurants darauf hin.

Dabei zeigt eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen, dass genau hier Anreize von Seiten der Restaurants sinnvoll sind. Die Hälfte der Befragten, die nur selten oder nie Reste mitnimmt, würde sich durch einen Hinweis zur Restemitnahme ermutigt fühlen. 25 Prozent von ihnen finden einen Hinweis in der Speisekarte selbst oder am Tisch hilfreich. „Wir müssen davon wegkommen, dass es als peinlich wahrgenommen wird, Übriggebliebenes aus dem Restaurant mitzunehmen, und es stattdessen als Wertschätzung des guten Essens verstehen“, fordert die Expertin. Dazu muss die Gastronomie ihren Beitrag leisten, indem sie ein solches Angebot flächendeckend anbietet und aktiv kommuniziert.

Hintergrund

In einem bundesweiten Marktcheck prüften die Verbraucherzentralen im Sommer 2022, ob Restaurants Gästen Hauptgerichte in unterschiedlichen Portionsgrößen anbieten und sie in der Speisekarte darauf hinweisen, dass Gäste übriggebliebene Speisen mit nach Hause nehmen können. Dazu untersuchten die Verbraucherzentralen bundesweit 153 Online-Speisekarten und Webseiten von Restaurants – darunter große überregionale Gastronomieketten und kleine inhabergeführte Gaststätten. Beide Maßnahmen gehen auf Empfehlungen des Dialogforums Außer-Haus-Verpflegung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zurück. Dieses hatte anhand von Modellprojekten Handlungsempfehlungen zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen für die Gastronomie aufgestellt. Bisher sind die Maßnahmen für die Gastronomie noch freiwillig.

Zudem führte das Marktforschungsunternehmen Forsa im Auftrag der Verbraucherzentralen eine repräsentative Online-Befragung in deutschen Privathaushalten durch. Befragt wurden im August 2022 bundesweit 2.027 Internet-Nutzer:innen zu ihrer Einstellung zur Restemitnahme im Restaurant.

Den vollständigen Bericht zum durchgeführten Marktcheck sowie weiterführende Informationen finden Interessierte unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/marktcheck-restaurant

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

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