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Letzte Möglichkeit zur Teilnahme: Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Spree-Neiße

Pressemitteilung vom
Termin am Brandenburgischen Oberlandesgericht im Oktober 2023

Im Prozess der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) gegen die Sparkasse Spree-Neiße wegen des Streits über die Berechnung von Zinsen in S-Prämiensparverträgen steht am 25. Oktober 2023 die mündliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel an. Bis zum 24. Oktober 2023 haben Sparer:innen letztmalig die Chance, sich noch an der Klage zu beteiligen.

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Am Mittwoch, den 25. Oktober 2023, verhandeln die Parteien vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht zur Frage, wie die Zinsen für S-Prämiensparverträge richtig zu berechnen sind. Die VZB wirft der Sparkasse vor, zu wenig Zinsen an die Sparer:innen gezahlt zu haben. Die Sparverträge waren über Jahre hinweg ein beliebtes Finanzprodukt für Verbraucher:innen bevor die Sparkasse Spree-Neiße diese im Jahr 2019 massenhaft kündigte.

Die VZB rechnet mit rund 300 Teilnehmenden an der Klage. „Das Ergebnis wird automatisch für alle gelten, die sich an der Klage wirksam beteiligen“, sagt Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der VZB. „Wer das Urteil für sich nutzen möchte, kann sich jetzt noch der Klage anschließen.“ Dafür muss man nun schnell sein: Die offizielle Frist für den Eintrag ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz endet am 24. Oktober 2023 um 24:00 Uhr.

Welche Voraussetzungen Kund:innen der Sparkasse Spree-Neiße erfüllen müssen, um an der Klage teilnehmen zu können und wie die Anmeldung genau funktioniert, kann jede:r auf der Webseite der VZB nachlesen. „Wenn es im Einzelfall komplizierter sein sollte, helfen die Berater:innen der Verbraucherzentrale kompetent weiter“, ergänzt Schaarschmidt.

Alles zur Musterklage gegen die Sparkasse Spree-Neiße: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sparkassen/musterklagen

Informationen rund um Zinsanpassungen und Kündigungen von Prämiensparverträgen unter: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sparkassen/musterklagen

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.

Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.