Kostenloses Online-Seminar "ETF-Sparen für Einsteiger:innen" am 3. April um 17.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Mehrheit deutschlandweit für Verbot von privatem Feuerwerk zu Silvester

Pressemitteilung vom
Repräsentativbefragung im Auftrag der Verbraucherzentrale Brandenburg durch Insa-Consulere

In rund zwei Monaten darf in Deutschland wieder Feuerwerk (der Kategorie F2) verkauft werden. Das Knallen zum Jahreswechsel ist wegen Corona in den vergangenen beiden Jahren zumeist abgesagt worden. In einer deutschlandweiten Repräsentativbefragung hat die Verbraucherzentrale Brandenburg erheben lassen, ob die Menschen ein Verbot von privatem Feuerwerk auch in diesem Jahr als sinnvoll erachten.

Off

Nicht nur wegen Corona, auch wegen des allgemeinen Verletzungsrisikos, dem Umwelt- oder dem Tierschutz sowie aktuell des Kriegs gegen die Ukraine wird Feuerwerk an Silvester immer wieder kontrovers diskutiert. So hat die Verbraucherzentrale Brandenburg in einer deutschlandweiten Repräsentativbefragung erheben lassen, ob ein Verbot von privatem Feuerwerk auch in diesem Jahr sinnvoll erscheint.

Die Meinungen sind geteilt:

  • In Deutschland ist eine Mehrheit (53 Prozent) für ein Verbot privaten Feuerwerks zu Silvester, 39 Prozent dagegen. 
  • In Brandenburg sind 45 Prozent für ein Verbot privaten Feuerwerks zu Silvester, 50 Prozent dagegen.
  • In Deutschland sind Wähler:innen von Grünen, Linken, CDU/CSU und SPD eher für ein Verbot privaten Feuerwerks zu Silvester, AfD-Wähler:innen tendenziell dagegen.
  • In Brandenburg sind Wähler:innen von Grünen, SPD und Linken eher für ein Verbot, Wähler:innen von BVB/Freie Wähler sowie AfD tendenziell dagegen.
  • Auch in den unterschiedlichen Altersgruppen und im Ost-West-Vergleich ergibt sich ein differenziertes Bild.

Dazu kommentiert der Chef der Verbraucherzentrale Brandenburg, Christian A. Rumpke: „Wichtig ist jetzt, dass die Politik frühzeitig darüber entscheidet, ob das Zünden oder der Verkauf von Feuerwerkskörpern für das private Böllern zu Silvester in diesem Jahr verboten wird. Eine Entscheidung erst um fünf vor zwölf wäre nicht gut.“ 

Methodik 

Im Auftrag der Verbraucherzentrale Brandenburg stellte das Umfrageinstitut Insa Consulere im Oktober 2022 folgende Frage mit erklärendem Kontext:

Sind Sie für oder gegen ein Verbot von privatem Feuerwerk dieses Jahr an Silvester?
In den vergangenen Jahren ist das Für und Wider von privatem Feuerwerk zu Silvester regelmäßig diskutiert worden. Unter anderem im Kontext von Krieg, Tierschutz, Umweltschutz, Verletzungsgefahr sowie Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona Pandemie.

Stichprobe:
1.005 Personen aus Deutschland und 1.020 Personen aus Brandenburg ab 18 Jahren
Die Umfragen wurden jeweils als Online-Befragung durchgeführt. Die Umfragen sind gestützt auf der permanenten Telefon-Befragung INSA Perpetua Demoscopia.
Befragungsdetails hier.


Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Branden-burger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht. 
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf. 
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.