Müssen sich Studenten beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio anmelden?
Michèle Scherer: "Das kommt darauf an. Sind Studenten volljährig und leben in einer eigenen Wohnung, müssen sie sich anmelden und den Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro im Monat zahlen. Wohnen sie noch bei ihren Eltern, die den Beitrag entrichten, müssen sie nicht zusätzlich zahlen. Beim Rundfunkbeitrag gilt nämlich: Eine Wohnung zahlt einen Beitrag, egal, wie viele Personen in der Wohnung leben. Sind die Eltern vom Rundfunkbeitrag befreit, gilt dies auch für die Kinder bis sie 25 Jahre alt sind."
Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
Scherer: "Studierende, die BAföG-Leistungen erhalten und nicht bei ihren Eltern wohnen, können sich von der Zahlung, auch rückwirkend, befreien lassen. Unterhalt von den Eltern oder ein Studienkredit sind dagegen alleine für eine Befreiung nicht ausreichend. In wenigen Ausnahmefällen ist ein Härtefall-Antrag möglich. Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen können zudem in bestimmten Fällen einen ermäßigten Beitrag zahlen. Wichtig ist aber: Um eine Befreiung oder Ermäßigung zu bekommen, muss man einen Antrag mit Nachweis beim Beitragsservice einreichen."
Was gilt für Wohngemeinschaften?
Scherer: "Auch hier gilt der Grundsatz, dass pro Wohnung ein Beitrag gezahlt werden muss. Das heißt: Ein Mitbewohner muss sich stellvertretend für die WG beim Beitragsservice anmelden. Für die anderen Bewohner gilt: Sind sie bereits beim Beitragsservice angemeldet, können sie sich abmelden und Name sowie Beitragsnummer des zahlenden Mitbewohners mitteilen. Die WG-Bewohner können dann klären, wie sie den Betrag untereinander aufteilen. Ist ein Mitbewohner vom Rundfunkbeitrag befreit, gilt dies nicht automatisch für die ganze WG. Nur wenn alle Bewohner befreit sind, muss die WG keinen Rundfunkbeitrag zahlen."
Wie sieht es bei Studentenwohnheimen aus?
Scherer: "Wohnen Studierende in einem Wohnheim, kommt es darauf an, ob ihr Zimmer als eigene Wohnung gilt. Dies ist der Fall, wenn das Zimmer von einem allgemein zugänglichen Flur abgeht. Dabei ist es egal, ob der Student ein eigenes Bad oder Küche hat. Dann muss jeder Bewohner den Rundfunkbeitrag zahlen. Sind aber zum Beispiel mehrere Zimmer von einem allgemein zugänglichen Flur durch eine Wohnungstür abgetrennt, dann gelten diese Zimmer als WG und der Rundfunkbeitrag muss nur einmal gezahlt werden. Was davon zutrifft, ist nicht immer eindeutig und kommt auf den Einzelfall an."
Mehr zu den Befreiungs- und Ermäßigungsmöglichkeiten erfahren Verbraucher hier. Individuellen Rat erhalten sie kostenlos bei der Verbraucherzentrale Brandenburg:
- persönliche Verbraucherberatung, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/terminbuchung,
- am Beratungstelefon für Rundfunkbeiträge unter 0331 / 98 229 299 (Mittwochs, 10-12 Uhr)
- E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitale Welt & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbrauchern gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.