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Musterklage gegen Sparkasse Barnim

Pressemitteilung vom
Erster Gerichtstermin: Das ist heute passiert

Heute fand vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht der erste mündliche Verhandlungstermin der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Barnim statt. Dabei geht es um die korrekte Zinsberechnung für Prämiensparverträge. Die Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt, was Betroffene nun wissen müssen.

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Die erste mündliche Verhandlung der Musterfeststellungsklage ist ein wichtiger Meilenstein für Verbraucher:innen auf ihrem langen Weg zu fairen Zinsnachberechnungen. „Das Gericht hat heute noch kein Urteil gefällt. Demnächst soll ein Sachverständigengutachten Klarheit zu den Berechnungsgrundlagen, zum Beispiel zum Referenzzins, bringen“, so Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. 

Betroffene Kund:innen, die sich der Klage rechtzeitig angeschlossen haben, müssen nun nichts weiter tun. Das Gerichtsverfahren läuft weiter. Die Verbraucherzentrale Brandenburg wird über den Fortgang informieren.

Auf der Website zu unseren Musterfeststellungsklagen finden Sie alle wichtigen Informationen.

Hintergrund

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale haben Sparkassen im Land Brandenburg ihren Kund:innen die Zinsen für die Langzeitverträge „Prämiensparen flexibel“ über Jahre hinweg falsch berechnet. Nun führt die Verbraucherzentrale Brandenburg zwei Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkasse Barnim und die Sparkasse Spree-Neiße. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat außerdem Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland eingereicht.  Die Verfahren sollen klären, wie die Zinsen korrekt zu berechnen sind. 
Welche Voraussetzungen Kund:innen der Sparkassen Spree-Neiße und Märkisch-Oderland erfüllen müssen, um an den Klagen teilnehmen zu können, und wie die Anmeldung genau funktioniert, können Interessierte auf der Webseite der VZB nachlesen: 
www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sparkassen/musterklagen. Das Klageregister für die Klage gegen die Sparkasse Barnim ist seit dem ersten Tag der Verhandlung am 14.12.2022 geschlossen.
 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.