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Neue Lockerungen in der Grenzregion

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Brandenburg beantwortet rechtliche Fragen zu Reisen nach Polen

Am 13. Mai 2021 tritt die neue bundesweite Einreiseverordnung in Kraft. Sie bringt Erleichterungen für die Menschen im brandenburgischen Grenzgebiet zu Polen. Im Nachbarland selbst gibt es weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen, die zunächst bis zum 5. Juni 2021 gelten. Was Brandenburger:innen bei der Reiseplanung beachten müssen, erklärt Katarzyna Guzenda, Leiterin des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums der Verbraucherzentrale Brandenburg.

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Dürfen die Brandenburger:innen jetzt ins Nachbarland, auch zum Friseur oder zum Einkaufen, fahren?

Guzenda: „Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Nach der neuen Einreiseverordnung ist nun der kleine Grenzverkehr bis zu 24 Stunden erlaubt. Für einen Tagesaufenthalt in Polen brauchen Brandenburger:innen entweder einen Nachweis, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind, oder ein negatives Testergebnis. Wichtig ist, dass für die Einreise nach Polen diese Dokumente auf Polnisch oder auf Englisch ausgestellt sein müssen.“

Welche Lockerungen gibt es jetzt in Polen?

Guzenda: „Ab dem 15. Mai entfällt die Maskenpflicht im Freien. Eine medizinische oder eine FFP-Maske müssen Verbraucher:innen aber nach wie vor in den Geschäften oder in anderen geschlossenen öffentlichen Räumlichkeiten tragen. Die Außengastronomie darf ab dem kommenden Samstag unter Auflagen öffnen. Ab dem 29. Mai sollen die Restaurants dann auch im Innenbereich unter Beachtung der Hygieneregeln servieren dürfen.“

Die Hotels in Polen sind nun geöffnet. Kann ich sorgenlos einen Urlaub in Polen planen?

Guzenda: „Die Hotels dürfen jetzt mit Einschränkungen öffnen und Gäste empfangen, allerdings gelten diese Lockerungen erstmal bis zum 5. Juni. Welche Bestimmungen vor Ort oder für Rückkehrer im Sommer gelten, hängt von der weiteren Entwicklung der Pandemie ab. Bei der Buchung einer Unterkunft in Polen empfehlen wir auf jeden Fall ein Angebot mit kurzfristiger kostenfreier Stornierungsmöglichkeit.“

Kann meine Reiserücktrittsversicherung bei der Hotelstornierung einspringen?

Guzenda: „Der Reiserücktrittschutz umfasst in der Regel Fälle, in denen Betroffene aus persönlichen Gründen wie einer schweren Erkrankung oder einem Todesfall in der Familie nicht verreisen können. Einige Versicherer haben in der Corona-Krise das Angebot erweitert und greifen auch bei Stornierungen im Zusammenhang mit der Pandemie ein. Ob und in welchen Fällen die Stornorechnung des Hoteliers durch den Reiserücktrittsschutz gedeckt wird, erfahren die Verbraucher:innen aus ihrem Versicherungsvertrag.“

Fragen zum grenzüberschreitenden Einkauf beantwortet das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum derzeit telefonisch:
Beratungstermine können Verbraucher:innen unter 0331-98 22 999 5 (Mo bis Fr 9-18 Uhr) oder per E-Mail an konsument@vzb.de vereinbaren.
Aktuelle Informationen zu Verbraucherfragen rund um Corona hat die Verbraucherzentrale hier zusammengestellt: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/corona 

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Oderbruecke Frankfurt (Oder) VIZ (c) Bernd Geller - Fotodesign und Bildarchiv

Deutsch-Polnisches Verbraucherinformationszentrum (VIZ)

Wir beraten Sie grenzüberschreitend und zweisprachig. Hier finden Sie aktuelle Informationen, kostenlose Mustertexte und Materialien sowie den Kontakt zu uns.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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