Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hat ein zweijähriges deutsch-polnisch-französisches Forschungsprojekt zur grenzüberschreitenden Vollstreckung erfolgreich abgeschlossen. Verbraucher können einen praktischen Wegweiser anfordern, der sie bei der Vollstreckung ihrer Rechte im Ausland unterstützt. Auch für Rechtsanwender haben die Projektpartner ein Handbuch veröffentlicht.
Im November 2015 bestellte eine deutsche Verbraucherin bei einem polnischen Anbieter Fenster mit Rollläden. Der Handwerker baute jedoch nicht alle Fenster sachgemäß ein, zudem fehlten die Rollläden. Die Reklamation der Verbraucherin blieb unbeantwortet, weswegen sie eine Drittfirma mit der Mängelbeseitigung beauftragte und von dem polnischen Unternehmer Schadensersatz in Höhe von 3.000 Euro forderte. Diese außergerichtlichen Zahlungsaufforderungen blieben ohne Reaktion. Wie sollte die Verbraucherin nun zu ihrem Geld kommen?
Ebendies haben die Juristen des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums (VIZ) der VZB geprüft: In Zusammenarbeit mit der polnischen Organisation Federacja Konsumentow sowie mit dem Zentrum für europäischen Verbraucherschutz an der deutsch-französischen Grenze haben sie praktische Probleme und Hindernisse untersucht, die bei der Durchsetzung von grenzüberschreitenden Verbraucheransprüchen auftreten können.
„Aufgrund der im Rahmen der Untersuchung gewonnenen praktischen Erkenntnisse konnten wir die Verbraucherin erfolgreich beraten. Den geforderten Schadensersatz hat sie schließlich erhalten, nachdem sie einen polnischen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung ihres Titels beauftragt hatte“, berichtet Dr. Katarzyna Guzenda, Leiterin des Forschungsprojekts.
Die Ergebnisse des Projekts wurden im November 2018 auf einer internationalen Tagung in Warschau vorgestellt. „Das Projekt hat mehrere Ziele verfolgt: Vor allem wollten wir praktisch erfahren, wie die grenzüberschreitende Vollstreckung an der deutsch-polnischen und deutsch-französischen Grenze abläuft“, erklärt die Juristin. „Mit den gewonnen Erkenntnissen haben wir für deutsche, französische und polnische Verbraucher einen Leitfaden in ihrer Muttersprache entwickelt, der ihnen den Überblick darüber gibt, wie sie ihre Rechte gegen ein Unternehmen im Nachbarland durchsetzen können.“ Zudem hat die Studie ergeben, dass auch Juristen praxisbezogene Informationen brauchen, um ihre Kenntnisse im Bereich der grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung zu vertiefen. Aus diesem Grund erstellten die Projektpartner auch ein Handbuch für Rechtsanwender zur grenzüberschreitenden Zwangsvollstreckung.
Schließlich stellten die Verbraucherschutzorganisationen die Wirksamkeit der europäischen Instrumente, die den Verbrauchern bei Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen ausländische Unternehmen zur Verfügung stehen, auf den Prüfstand. Aufgrund der erzielten Ergebnisse konnten die Verbraucherschützer die Europäische Kommission u.a. auf die Problematik der hohen Übersetzungskosten hinweisen und haben Vorschläge ausgearbeitet, die die grenzüberschreitende Vollstreckung in Verbrauchersachen einfacher und effizienter machen können.
Die Ergebnisse der Forschungsstudie, der Wegweiser für Verbraucher sowie das Handbuch für Rechtsanwender sind auf der Internetseite des VIZ veröffentlicht.
Beratung in deutscher und polnischer Sprache zu grenzüberschreitenden Verbraucherverträgen erhalten Sie hier:
Deutsch-Polnisches Verbraucherinformationszentrum (VIZ)
Karl-Marx-Str. 179-180
15230 Frankfurt (Oder)
Termine können telefonisch unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr 9-18 Uhr) oder per E-Mail an konsument@vzb.de vereinbart werden.
Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbrauchern gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.