Kostenloses Online-Seminar „Heizungsoptimierung" am 20. Januar um 15.30 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Optisch perfektes Obst und Gemüse belastet Umwelt und Klima

Pressemitteilung vom
Umweltbundesamt und Verbraucherzentralen fordern vom Handel mehr Natürlichkeit für Äpfel, Möhren & Co.

Strenge Vorgaben des Handels an das Aussehen und die Größe von Obst und Gemüse belasten die Umwelt. Denn um diese zu erfüllen, müssen Produzenten häufig zusätzliche Pflanzenschutz- und Düngemittel einsetzen. Damit einher gehen unnötige Lebensmittelverluste. Die Verbraucherzentralen untersuchten in einem bundesweiten Marktcheck das Angebot von Obst und Gemüse im Einzelhandel. Das Umweltbundesamt (UBA) schlägt Lösungen für umwelt- und klimafreundlichere Vorgaben vor. Zusammen fordern sie den Handel auf, standardmäßig Obst und Gemüse in jeder Größe und Optik anzubieten.

Off

Obst und Gemüse, das den Handelsvorgaben nicht entspricht, nehmen die Händler den Erzeugerbetrieben in der Regel nicht ab. Im besten Fall wird es zu Saft weiterverarbeitet oder verfüttert, häufig aber untergepflügt oder anderweitig entsorgt. Das belastet Umwelt und Klima. In einem bundesweiten Marktcheck untersuchten nun die Verbraucherzentralen das Angebot und den Umgang des Handels mit Obst und Gemüse in 25 Supermärkten, Biohandelsmärkten und Discountern.

Der Marktcheck zeigt, dass nur rund ein Viertel der Äpfel und 18 Prozent der Möhren mit optischen Makeln und verschiedenen Größen angeboten wurden (Handelsklasse II). In Discountern war dieses Angebot – im Vergleich zu Supermärkten und Biomärkten – sogar noch geringer. „Wir fordern den Handel auf, auf eigene Anforderungen an Größe, Einheitlichkeit und Aussehen zu verzichten“, sagt Annett Reinke, Lebensmittelrechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Nur so können Verbraucher:innen besser nach eigenem Bedarf einkaufen und gleichzeitig Lebensmittelabfällen im Haushalt vorbeugen.

Kohlrabi, Blumenkohl, Eisbergsalat und Brokkoli wurden fast ausschließlich zum Stückpreis statt nach ihrem individuellen Gewicht angeboten. Eine Verkaufspraxis, die Verbraucher:innen wenig Anreiz bietet, zu kleinerem Gemüse zu greifen. „Der Handel sollte Obst und Gemüse grundsätzlich nach Gewicht und nicht nach Stück verkaufen. Entsprechend müssen Verkaufsverpackungen und Packstückgrößen an die natürlichen Größen und Gewichte von Obst und Gemüse angepasst werden“, fordert die Expertin.

Auch wurden Kohlrabi und Radieschen fast immer mit Blättern verkauft, obwohl diese nur als vermeintliches Frischemerkmal dienen und meist schon im Geschäft von den Verbraucher:innen entfernt werden. Ohne Blattschmuck bleibt das Gemüse länger frisch, weil über die Blätter kein Wasser mehr verdunsten kann.

Das Umweltbundesamt (UBA) kommt in seiner Veröffentlichung „Mehr Natürlichkeit im Obst- und Gemüseregal – gut für Umwelt und Klima“, in der es zusammen mit Expert:innen Lösungsvorschläge entwickelt hat, zu derselben Einschätzung. UBA-Präsident Dirk Messner: „Die gesetzlichen Vorgaben reichen aus für hochwertige Lebensmittel. Der Handel muss hier nicht noch unnötig nachlegen. Damit die Umwelt beim Obst- und Gemüseanbau weniger belastet wird, müssen alle aktiv werden – auch der Handel.“

Außerdem analysierte der Marktcheck der Verbraucherzentralen, inwieweit Obst und Gemüse preisreduziert angeboten wurde, wenn es durch längere Lagerung im Markt an optischer Qualität verloren hatte. Es zeigte sich, dass es solche Angebote nur in rund einem Viertel (28 Prozent) der Geschäfte gab. Sind Preise reduziert, müssen sie für Verbraucher:innen immer leicht zu ermitteln sein.

Den Marktcheck der Verbraucherzentralen finden Sie unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/marktcheck-obst-gemuese

Die Studie des Umweltbundesamtes finden Sie unter www.umweltbundesamt.de/publikationen/mehr-natuerlichkeit-im-obst-gemueseregal-gut-fuer


Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht. 
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.
Grafik mit Motiven der Gesetzesänderungen im Jahr 2025

Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher:innen 2025 ändert

Von Verbraucherrecht über Finanzen und Energie bis hin zu Gesundheit: Das neue Jahr bringt für Verbraucher:innen etliche Neuerungen. Dies sind die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2025.