Kostenloses Online-Seminar „Selbstbestimmt in die Zukunft - Altersvorsorge für Frauen" am 6. März um 17.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Prämiensparverträge: Verjährung droht

Pressemitteilung vom
Kund:innen der Sparkassen Elbe-Elster, Oder-Spree und Ostprignitz-Ruppin sollten jetzt handeln

Kund:innen, deren Prämiensparverträge im Jahr 2019 gekündigt wurden, sollten jetzt bei ihrer Sparkasse die Zahlung der korrekten Zinsen fordern. Denn aus Sicht der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) haben die Sparkassen die Zinsen für diese Verträge jahrelang falsch berechnet. Die Ansprüche drohen zum 31. Dezember 2022 zu verjähren.  

Off

Ansprüche aus den 2019 gekündigten Prämiensparverträgen der Sparkassen Oder-Spree, Elbe-Elster und Ostprignitz-Ruppin könnten mit Ablauf des Jahres verjähren. „Wir empfehlen allen Kund:innen dieser Sparkassen, die Zahlung der korrekten Zinsen einzufordern. Macht die Sparkasse kein angemessenes Angebot oder lehnt sie den Anspruch gänzlich ab, sollten sich Betroffene anschließend an die kostenfreie Streitschlichtung der Sparkassen wenden“, rät Erk Schaarschmidt, Finanzexperte der VZB. Damit erreichen sie, dass ihr Fall für die Dauer des Schlichtungsverfahrens zuzüglich weiterer sechs Monate nicht verjährt. In dieser Zeit könnte der Bundesgerichtshof ein Urteil fällen, auf das sich Betroffene dann berufen können, um doch noch angemessene Zinszahlungen zu erhalten.

„Wünschenswert wäre, dass die Sparkassen von sich aus auf die betroffene Kundschaft zugehen und einen vorläufigen Verjährungsverzicht der Bank erklären – zumindest so lange, bis es zu einer endgültigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Berechnung der Zinsen kommt“, sagt Schaarschmidt. „Eine Sparkasse aus dem Land Brandenburg geht hier bereits voran. Leider ist uns von den Sparkassen Elbe-Elster, Oder-Spree und Ostprignitz-Ruppin bislang nicht bekannt, dass sie auf die Verjährung verzichten oder unaufgefordert angemessene Zinsanpassungs-Angebote machen“, erläutert Schaarschmidt.

Wer möchte, kann dazu auch das kostenpflichtige Zinsberechnungsangebot der VZB in Anspruch nehmen. Dabei prüfen Expert:innen individuell den möglichen Anspruch und stellen Betroffenen einen Musterbrief zur Verfügung, mit dem sie bei den Sparkassen Zinsen nachfordern können.

Informationen rund um Zinsanpassungen und Kündigungen von Prämiensparverträgen unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sparkassen 


Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Branden-burger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht. 
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.