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Preise für Treibhausgase machen Gas und Öl teurer

Pressemitteilung vom
Was sich bei der Heizung im neuen Jahr ändert, erklärt die Verbraucherzentrale

Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Preis im nationalen Emissionshandel. Eine Tonne CO2 kostet dann 55 Euro statt bisher 45 Euro. Damit erhöhen sich voraussichtlich die Preise für Heizöl, Erdgas und für Kraftstoffe, was sich auch auf das Heizen mit fossilen Brennstoffen auswirkt. Welche Änderungen es zum Jahreswechsel bei der Heizung sonst noch gibt, erläutert Jens Krumnow von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). 

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Steigender CO2-Preis

Wer mit Gas heizt, zahlt ab 2025 etwa 48 Euro brutto mehr fürs CO2. Bei Heizöl sind mit 63 Euro brutto mehr pro Jahr zu rechnen. Die Werte beziehen sich auf einen Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden (kWh) Gas beziehungsweise 2.000 Liter Heizöl. „Diese Entwicklung wird sich in den kommenden Jahren fortsetzen“, sagt Jens Krumnow. Denn: Ab 2027 wird der nationale Handel in einen europäischen Emissionshandel für Gebäude und Verkehr überführt. Der CO2-Preis ist dann nicht mehr politisch vorgegeben und bildet sich anhand von Angebot und Nachfrage am freien Markt. Dadurch könnten sich die Kosten für private Haushalte noch einmal deutlich erhöhen. Ein guter Grund also, die Heizung zu wechseln. „Wer Schluss mit Öl und Gas macht und auf erneuerbare Energie setzt, spart die Emissionskosten“, erläutert Krumnow.

Förderung von Wärmepumpen

Wer ab 2025 den Zuschuss für den Einbau einer Wärmepumpe in der Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragen will, muss dafür sorgen, dass der zuständige Messstellenbetreiber die Wärmepumpe an ein zertifiziertes Kommunikationsmodul (Smart-Meter-Gateway) anschließt. Damit kann der Netzbetreiber energiewirtschaftlich relevante Messdaten erfassen und die Wärmepumpe netzdienlich steuern.

Die Förderung für den Einbau einer klimafreundlichen neuen Heizung auf Basis erneuerbarer Energien – wie beispielsweise eine Wärmepumpe – beträgt in der Grundförderung weiterhin 30 Prozent der Kosten. „Durch Bonusförderungen sind in der Summe sogar bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich“, erklärt Energieberater Krumnow. 

Strengere Emissionsgrenzwerte für ältere Holzfeuerungen

Wer einen Heizkessel oder Einzelofen für Holz oder andere feste Brennstoffe betreibt, muss möglicherweise tätig werden. Heizkessel, die zwischen 1. Januar 2005 und 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, sowie Einzelfeuerungen mit Inbetriebnahme zwischen 1. Januar 1995 und 21. März 2010 müssen strengere Emissionsgrenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. „Für betreffende Anlagen, die die Grenzwerte nicht einhalten, ist der Weiterbetrieb nicht mehr zulässig“, so der Experte. Auskunft darüber, ob ein bestehender Ofen betroffen ist, liefert der Feuerstättenbescheid des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers. 

Unabhängige Beratung in Anspruch nehmen

Wie sich Änderungen und Neuerungen im Einzelfall auswirken, beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Bei allen Energiesparfragen können Verbraucher:innen Unterstützung durch die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale erhalten. Unter 0331 - 98 22 999 5 (Mo-Fr 9-18 Uhr) vereinbaren Interessierte einen Termin für eine kostenlose Beratung per Telefon, Videochat oder in einer Beratungsstelle. Weitere Informationen gibt es unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/ 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand auf einem Heizkörper

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Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
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2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
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Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.