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Sorge um Interessenkonflikte

Pressemitteilung vom
Zur Aufteilung der Ministerien im Koalitionsvertrag: Verbraucherschutz unabhängig aufstellen / Querschnittsthema gehört nicht in eine Nische

Dem gestern im Entwurf vorgestellten Koalitionsvertrag von SPD und BSW zufolge soll Verbraucherschutz künftig vom Sozial- in das Landwirtschaftsministerium wechseln. Die vielfältigen Aufgaben des Verbraucherschutzes zu meistern, wird aus Sicht der Verbraucherzentrale eine Herausforderung. Denn Ernährung bildet nur einen kleinen Teil des Verbraucherschutzes ab, außerdem sind Interessenkonflikte zwischen Wirtschaft und Verbraucher:innen vorprogrammiert.

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Verbraucherschutz als staatliche Daseinsvorsorge

„Als Verbraucherverband treten wir für die Interessen und Rechte der Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik ein. Für faire Märkte, auf denen die Menschen den Unternehmen auf Augenhöhe begegnen“, so Christian A. Rumpke, Chef der Verbraucherzentrale Brandenburg. Verbraucher:innen wirksam vor Risiken, unlauteren Geschäftspraktiken, steigenden finanziellen Belastungen und unfairen Verträgen zu schützen, sind Kernaufgaben des wirtschaftlichen und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes zusammen.

Währenddessen bestehen auf der Konsumenten- sowie auf der Erzeugerseite oft unterschiedliche Interessen. Dies zeigt sich etwa bei Themen wie Lebensmittelpreisen, nachhaltiger Produktion oder Kennzeichnungspflichten. „Die Belange der 2,6 Millionen Verbraucher:innen in Brandenburg dürfen nicht hinter denen der rund 5.000 landwirtschaftlichen Betriebe zurückstehen“, mahnt Rumpke. „Es kommt darauf an, dass ein künftiges Verbraucherschutzministerium alle Politikbereiche des Verbraucherschutzes übergreifend mitgestaltet, von fairen Finanzen über transparente Energieversorgung bis zu guter Bildung.“

Richtige Aufstellung für Verbraucherschutz

Die Vor- und Nachteile der Zuordnung zu verschiedenen Ressorts skizziert die VZB in Position #14+1 ihres verbraucherpolitischen Forderungskatalogs für die Legislatur bis 2029. Als Querschnittsaufgabe zwischen Digitalem, Finanzen, Wohnen und Energie bis hin zu Pflege und Bildung gibt es Anknüpfungspunkte thematisch bei allen Ressorts. Synergien sind am wahrscheinlichsten bei Ministerien und in Ausschüssen zu erwarten, in denen weniger gegenläufige Interessen verortet sind. Auch deshalb verknüpfen bundesweit nur wenige Länder Verbraucherschutz mit Landwirtschaft.

Die nächste Landesregierung steht hier vor einer wegweisenden Aufgabe: Verbraucherschutz so zu organisieren, dass alle Bürger:innen von fairen, sicheren und nachhaltigen Märkten profitieren können.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.