Eine festliche Beleuchtung im Innenraum und an der Hausfassade gehört für viele Verbraucherinnen und Verbraucher zur Weihnachtszeit. Ihr dauerhafter und großflächiger Einsatz steigert jedoch die Stromkosten. Doch: LEDs haben bei gleicher Helligkeit einen 5- bis 10-mal niedrigeren Stromverbrauch als Glühlampen. Ein Wechsel spart also bares Geld.
„Bis zu 10 Euro pro Monat können Verbraucher einsparen, wenn sie umfassend LEDs statt Glühlampen bei Lichterketten, Baumbeleuchtung und Schwibbögen verwenden“, erklärt Joshua Jahn von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Gleichzeitig sinkt damit auch die CO2-Emission. Am wenigsten Energie verbrauchen LED-Lichterketten. Sie benötigen im Vergleich zu konventionellen Glüh- oder Halogenlampen nur etwa ein Zehntel des Stroms – und zwar bei einer rund 100-mal längeren Lebensdauer.
Auf Dauerbeleuchtung verzichten
„Den Stromspareffekt können Verbraucher zudem verstärken, indem sie Weihnachtsbeleuchtung mit eingebautem Timer wählen“, empfiehlt Jahn. Alternativ können sie auch eine handelsübliche Zeitschaltuhr verwenden, sodass die weihnachtliche Beleuchtung nicht dauerhaft in Betrieb ist. Generell sollte die Beleuchtung nur eingeschaltet werden, wenn sie auch jemand sehen kann.
Verschiedene Lichtfarben für die festliche Stimmung
LED-Lampen gibt es in verschiedenen Lichtfarben, die auf der Verpackung durch die Farbtemperatur in Kelvin (K) angegeben sind. Die Auswahl reicht von warmweißer (2.700-3.300 K) über neutrale (3.000-5.300 K) bis hin zu tageslichtweißer Lichtfarbe (5.300 K und mehr). „Viele Verbraucher bevorzugen für die weihnachtliche Stimmung eine warmweiße Lichtfarbe“, so die Empfehlung des Experten.
Sicherheit geht vor
„Verschiedene Siegel können Verbrauchern Aufschluss über die Sicherheit eines Leuchtmittels geben – egal ob LED, Halogen- oder Glühlampe“, so Jahn. „Verbraucher sollten sich nicht ausschließlich am CE-Zeichen orientieren“, so der Experte. Mit diesem bestätigen die Hersteller lediglich, dass sie sich selbst verpflichtet haben, geltende EU-Richtlinien einzuhalten. Als Auswahlkriterien für eine sichere Lampe eignen sich das Prüfsiegel GS (geprüfte Sicherheit), ein VDE-Prüfzeichen oder das TÜV-Siegel. Außerdem ein Zeichen für ein sicheres Produkt: Wenn auf der Verpackung Angaben zum Hersteller, zur Elektronik sowie Sicherheitshinweise zu finden sind.
Die Energieberater:innen der Verbraucherzentralen helfen Verbrauchern, die Energieeffizienz der eigenen Weihnachtsbeleuchtung zu beurteilen, und beraten zu Neuanschaffungen. Darüber hinaus bieten sie individuelle Beratung zu Fragen zum Energiesparen an. Die Beratung findet zurzeit hauptsächlich online und telefonisch statt. Weitere Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenlos unter 0800 – 809 802 400.
Über die Energieberatung der Verbraucherzentrale
Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte interessenneutrale Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher*innen mit derzeit rund 600 Energieberater*innen und an mehr als 800 Standorten in eine energie-bewusste Zukunft. Jedes Jahr werden mehr als 100.000 Haushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise zu Energiesparen, Wärmedämmung, moderner Heiztechnik und erneuerbaren Energien. Die durch die Beratungen eines Jahres bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen führen zu einer Einsparung an Energie, die einem Güterzug von 50 km Länge voller Steinkohle entspricht. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher*innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher*innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.