Kommende Woche beginnen die Sommerferien in Brandenburg und viele Familien werden wieder in den Urlaub fahren. Bevor die Reise losgeht, sollten Verbraucher:innen die Wohnung oder das Haus nach unliebsamen Energiefressern überprüfen und diese Geräte während der Abwesenheit in den Sommerschlaf versetzen. Mit ein paar Handgriffen sparen Urlauber:innen Geld und tun gleichzeitig etwas für die Umwelt.
Rundgang durch die Wohnung hilft, keinen Energiefresser zu vergessen
Der einfachste Schritt ist, vor der Abreise alle nicht benötigten elektrischen Geräte auszuschalten oder deren Stecker ziehen. Leuchtende Lämpchen und Displays, die die Uhrzeit anzeigen, geben einen Hinweis darauf, wer vom Stromnetz zapft. Doch Achtung: „Einige Geräte ziehen auch Strom im Standby, ohne dass ein Lämpchen darauf hindeutet“, erklärt Joshua Jahn von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Je nach Anzahl und Art der Geräte kann der „Leerlauf“ der Geräte bis zu 20 Prozent der Stromkosten ausmachen. Besonders Computer, Spielekonsolen und andere Unterhaltungselektronik verbrauchen im Standby-Modus viel Strom.
Internet und Telefon vom Stromnetz nehmen
Auch Router, Repeater und Festnetztelefone kann man bedenkenlos ausschalten. „Viele Router verbrauchen ähnlich viel Strom wie ein sparsamer Kühlschrank. Im Dauerbetrieb kommen jährlich bis zu 40 Euro zusammen“, so Jahn. Wer Steckdosenleisten mit Schaltern verwendet, kann bequem mehrere elektrische Geräte gleichzeitig ausschalten.
Was mache ich mit dem Kühlschrank?
Vor längeren Reisen empfiehlt die Verbraucherzentrale, den Inhalt des Kühlschrankes aufzubrauchen, ihn zu enteisen und während der Abwesenheit auszuschalten. „Eine Eisschicht von einem Zentimeter kann den Stromverbrauch um bis zu 15 Prozent erhöhen“, sagt Jahn. Der sinkende Stromverbrauch ist nicht der einzige Vorteil des regelmäßigen Abtauens, auch die Lebensdauer von Gefriergeräten steigt.
Kann ich einfach die Sicherung ausschalten?
Die Sicherung rauszunehmen, um dem gesamten Haushalt eine Sommerpause zu gönnen, erscheint naheliegend. Davor sollten Urlauber:innen aber nochmal gründlich überlegen, ob wirklich kein Gerät während der eigenen Abwesenheit Strom benötigt. „Eine nicht abgetaute Gefriertruhe oder eine abgeschaltete Alarmanlage können für böse Überraschungen bei der Wiederkehr sorgen“, mahnt der Verbraucherschützer.
Unabhängige Beratung in Anspruch nehmen
Um ihr zu Hause „urlaubsfit“ zu machen, können Verbraucher:innen Unterstützung durch die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale erhalten. Unter 0331 - 98 22 999 5 (Mo-Fr 9-18 Uhr) vereinbaren Interessierte einen Termin für eine kostenlose Rückrufberatung. Weitere Informationen gibt es unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/energie/energiesparberatung-15772
Über die Energieberatung der Verbraucherzentrale
Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte interessenneutrale Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher:innen mit derzeit rund 600 Energieberater:innen und an mehr als 800 Standorten in eine energie-bewusste Zukunft. Jedes Jahr werden mehr als 100.000 Haushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise zu Energiesparen, Wärmedämmung, moderner Heiztechnik und erneuerbaren Energien. Die durch die Beratungen eines Jahres bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen führen zu einer Einsparung an Energie, die einem Güterzug von 50 km Länge voller Steinkohle entspricht. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.