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Teure Versprechen: Wenn die Partnersuche zum Geschäft wird

Pressemitteilung vom
Aufruf zur Sammelklage gegen Partnervermittlung Kleeblatt

Sie nutzen die Sehnsucht nach Liebe und Zweisamkeit aus, um damit Geld zu verdienen. Seit Jahren beschäftigt sich der Verbraucherschutz mit den Praktiken unseriöser Partnervermittlungen – und den Geschichten dahinter. Der Vorwurf: Horrende Preise, wenig Leistung. Geschädigte aus Brandenburg können ihren Fall melden und so die Chancen auf eine Sammelklage gegen die Partnervermittlungsagentur Kleeblatt E&M GmbH erhöhen.  

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Teures Haustürgeschäft statt erhofftem Kontakt

Ein Mann im mittleren Alter sucht eine liebe Frau für gemeinsame Unternehmungen, vielleicht ergibt sich daraus ja auch mehr, schlank muss sie nicht sein, aber Hunde sollte sie gernhaben. So oder ähnlich klingen Partnerschaftsanzeigen, die eindeutig den Eindruck erwecken, es sei möglich, den genannten Herrn kennenzulernen. „Wer allerdings Pech hat, meldet sich daraufhin bei einer Agentur, die vor allem Interesse daran zeigt, einen Vertrag über mehrere tausend Euro abzuschließen, möglichst schnell möglichst viel Geld einzuziehen und das Widerrufsrecht auszuschließen. Ob es den in der Anzeige genannten Herrn überhaupt gibt, kann bezweifelt werden“, schildert Stefanie Kahnert eine bekannte Masche von Partnervermittlungsagenturen. 

Verbraucherzentralen fordern klare gesetzliche Regeln und Sanktionen

„Wir kämpfen gemeinsam gegen diese Abzocke. Unternehmen nehmen in Kauf, Betroffenen nicht nur einen finanziellen Schaden zuzufügen, sondern sie auch in eine psychische Notlage zu bringen, die vielleicht sogar ihre empfundene Einsamkeit verstärkt“, sagt Kahnert.

Die Verbraucherschützer:innen fordern deshalb klare gesetzliche Regelungen und Sanktionen, um einen nachhaltigen Schutz am Markt zu gewährleisten. So zum Beispiel eine stärkere Reglementierung von Haustürgeschäften, um den in der Praxis häufig beobachteten Ausschluss des Widerrufsrechts zu erschweren.

Sammelklage gegen Agentur Kleeblatt

Gegen die Agentur Kleeblatt, die auch in Brandenburger Zeitungen zahlreiche Anzeigen schaltet, gehen die Verbraucherschützer:innen nun gerichtlich vor. Zwei Klagen auf Unterlassung und Gewinnabschöpfung hat die Verbraucherzentrale Sachsen bereits eingereicht. Eine Sammelklage soll dabei helfen, das verlorene Geld Betroffener zurückzuholen.

„Wenn sich mindestens 50 Betroffene melden, will die Verbraucherzentrale Sachsen eine Sammelklage anstrengen. Wer an der Klage teilnimmt, geht keinerlei Risiko ein, Prozesskosten bezahlen zu müssen“, erklärt Kahnert. „Wir gehen von einer hohen Dunkelziffer aus und möchten Betroffene deshalb ermutigen, ihre Geschichte zu melden“, so Kahnert. 

Der Sammelklage anschließen könnten sich alle Verbraucher:innen, die seit dem 13.10.2023 einen Vertrag mit Kleeblatt E&M GmbH abgeschlossen, die geforderte Summe (voll oder anteilig) gezahlt und bislang keine Rückerstattung erhalten haben. 

Betroffene finden weitere Informationen zur geplanten Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen hier

Interessierte an einer Partnervermittlung finden hier hilfreiche Informationen darüber, worauf sie achten sollten.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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