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Verbraucherzentrale Brandenburg zieht für faire Zinsen vor Bundesgerichtshof

Pressemitteilung vom
Musterklagen: Oberlandesgericht Brandenburg hat falsche Zinsanpassung durch Sparkassen Barnim und Spree-Neiße festgestellt / Verbraucherzentrale will Berechnungsmodell überprüfen lassen

In den beiden Musterklagen gegen die Sparkasse Barnim und Spree-Neiße hat das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) geurteilt: Das Gericht folgt der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB), die eine wirksame Zinsanpassung für die Sparerinnen und Sparer eingefordert hatte. Kritisch sieht die VZB dabei die vom Gericht vorgesehene Ausgestaltung dieser Anpassung, die ihrer Ansicht nach die Langfristigkeit der Sparverträge nicht angemessen berücksichtigt. Daher zieht die VZB nun vor den Bundesgerichtshof.

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Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat die Urteile in den beiden von der VZB geführten Musterfeststellungsklagen gesprochen. Am 3. Mai 2024 wurden die beiden Sparkassen Barnim und Spree-Neiße dazu verpflichtet, ihren Kund:innen endlich eine transparente Zinsberechnung ihrer Prämiensparverträge zu bieten. Beide Anstalten öffentlichen Rechts hatten sich bislang geweigert, ihre Kundschaft angemessen zu informieren und sich auch der Aufforderung der Bankenaufsicht BaFin widersetzt, die eigenen betroffenen Kund:innen über die fehlende wirksame Zinsanpassungsvereinbarung zumindest aufzuklären.

Etappensieg mit Wermutstropfen: Zinsberechnung zwar transparent, aber nicht fair

„Wir sind erfreut, in beiden Verfahren für die Verbraucher:innen eine zuvor nicht vorhandene Zinsanpassungsregelung durchgesetzt zu haben“, so Finanzexperte Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Bei der Festlegung der Parameter für die korrekte Zinsberechnung gibt es allerdings unserer Ansicht nach noch begründeten Nachsteuerbedarf. Deswegen ziehen wir für die Betroffenen nun vor den Bundesgerichtshof“, so Schaarschmidt weiter.

Denn das OLG Brandenburg hat sich für eine für Verbraucher:innen im Ergebnis schlechtere Ausgestaltung der Zinsanpassung als andere Oberlandesgerichte entschieden. Das Gericht erachtet einen nur siebenjährigen Referenzzins als angemessen. „Wir meinen, dass dieser nur mittelfristige Referenzzins nicht dem langfristigen Sparwillen der Verbraucher:innen bei Abschluss des Vertrages entspricht und sie dementsprechend benachteiligt“, sagt Schaarschmidt.

Art der Zinsberechnung kann mehrere tausend Euro Unterschied machen

Sparkassen hatten die fraglichen Prämiensparverträge in den 1990er- und den 2000er-Jahren teilweise massiv vertrieben und die regelmäßig 15 bis 25 Jahre laufenden Verträge als sichere Altersvorsorge angepriesen. „Menschen, die Prämiensparverträge als Altersvorsorge abgeschlossen haben, konnten von einer langen Laufzeit ausgehen und sollten dementsprechend auch von langfristig fair angepassten Zinsen profitieren“, so der Finanzexperte. Was klingt wie eine Formalie, kann in der Realität einen Unterschied von mehreren Tausend Euro pro Sparer:in ausmachen. Den Musterklagen der VZB haben sich bei der Sparkasse Barnim knapp 300 und bei der Sparkasse Spree-Neiße rund 400 Betroffene angeschlossen.

Die VZB legt in beiden Verfahren jeweils Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof ein, um für die Verbraucher:innen eine bessere Nachverzinsung zu erreichen. Die Entscheidungen des OLG sind daher nicht rechtskräftig. Die VZB wird sich weiterhin für die Interessen der Verbraucher:innen einsetzen und über den Stand der Verfahren informieren.

Weitere Informationen und Hintergründe zu den Musterklagen finden Interessierte hier:

www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sparkassen/musterklagen

www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/pressemeldungen/presse-bb/verbraucherzentrale-erhebt-erste-musterfeststellungsklage-in-brandenburg-66889

www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/pressemeldungen/presse-bb/musterklage-gegen-die-sparkasse-spreeneisse-klageregister-eroeffnet-78059

 

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