Vitamin D stärkt Knochen und Zähne. Beständig suggeriert die Werbung Verbraucher:innen einen gesundheitlichen Nutzen durch den Verzehr von mit Vitamin D angereicherten Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln. Ein zu viel an Vitamin D kann jedoch zum Gegenteil führen. Der Zusatz von Vitamin D ist in Deutschland für die meisten Lebensmittel verboten und bedarf einer Genehmigung. Die Verbraucherzentralen untersuchten in einer Marktstichprobe, ob Brot, Milch oder andere Lebensmittel mit Vitamin-D-Zusatz den rechtlichen Vorgaben entsprechen.
„Eine langfristig zu hohe Aufnahme von Vitamin D kann mit gesundheitlichen Nachteilen wie Kopfschmerzen, Übelkeit oder der Bildung von Nierensteinen verbunden sein“, erklärt Annett Reinke, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg. In Deutschland ist daher der Zusatz von Vitamin D nur für Margarinen und Streichfette bis zu einer bestimmten Menge zugelassen. Andere mit Vitamin D angereicherte Lebensmittel dürfen nur nach der Erteilung einer Allgemeinverfügung oder Ausnahmegenehmigung verkauft werden. Der Marktcheck der Verbraucherzentralen ergab jedoch: Von 112 untersuchten Produkten hatten 68 (61 Prozent) keine entsprechende Erlaubnis, darunter Smoothies, Frühstücksflakes und Milchprodukte. Bei zehn weiteren Produkten ist nicht eindeutig, ob vorhandene Allgemeinverfügungen gelten. „Lebensmittelunternehmen müssen sich an die rechtlichen Vorgaben halten. Produkte, die dagegen verstoßen, dürfen nicht verkauft und müssen aus dem Handel genommen werden", sagt Reinke.
Um Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung auszuschließen, hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ein Konzept für die Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitamin D erarbeitet und Empfehlungen zu Höchstmengen für Milchprodukte, Brot und Backwaren, Streichfette, Speiseöle und Cerealien vorgeschlagen. Diese wurden jedoch bei 13 (21 Prozent) von 61 der im Marktcheck überprüften Produkte überschritten. Die mittels UV-Bestrahlung angereicherten Lebensmittel, hielten die Höchstmengen ein.
Neben den fehlenden Genehmigungen zur Vitamin-D-Anreicherung enthielten einige Produkte hohe Mengen ungünstiger Nährstoffe wie beispielsweise zu viel Zucker. „Eine generelle Anreicherung von alltäglichen Lebensmitteln mit Vitamin D ist nicht empfehlenswert. Viel hilft nicht immer viel. Getränke, Smoothies, Tees und Süßigkeiten mit Vitamin-D-Zusatz sind daher unnötig und haben auf dem Markt nichts zu suchen“, sagt die Verbraucherschützerin.
Verbrauchertipp
Verbraucher:innen sollten beim Kauf von Lebensmitteln darauf achten, ob diese mit Vitamin D angereichert sind. Vor allem Produkte, die sie in größeren Mengen verzehren, sollten möglichst ohne den Zusatz des Vitamins auskommen. Denn Vitamin D ist von Natur aus auch in fetthaltigem Seefisch wie Lachs, Makrelen oder Sardinen, Eiern und Pilzen enthalten. „Ein täglicher Spaziergang im Freien trägt ebenfalls zur Versorgung mit Vitamin D bei“, so die Expertin. So kann im Frühjahr und Sommer die Vitamin-D-Produktion im Körper angeregt werden, auf die der Körper in den Wintermonaten zurückgreift.
Mehr Informationen zum Marktcheck und zum Thema Vitamin D erhalten Interessierte unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/marktcheck-vitamin-d sowie
www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/5446
Lebensmittel-Forum: Verbraucher:innen fragen, Expert:innen antworten
Verbraucher:innen, die Fragen zu mit Vitaminen angereicherten Lebensmitteln, Kennzeichnungspflichten des Handels oder Themen rund um Lebensmittel und Ernährung haben, können diese im Lebensmittel-Forum stellen: www.lebensmittel-forum.de. Die Expert:innen der Verbraucherzentralen antworten kostenlos.
Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
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Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.
Diese Information ist im Rahmen eines vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geförderten Ernährungsprojekts entstanden.