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Vortragsreihe zu Vorsorgedokumenten und digitalen Helfern im Wohnalltag

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentralen bieten zahlreiche kostenlose Online-Vorträge im Oktober und November an

Im Herbst erhalten Verbraucher:innen in Online-Vorträgen wieder praktische Tipps zur rechtssicheren Erstellung wichtiger Vorsorge-Dokumente und was es darüber hinaus für Daten und Verträge im Digitalen zu beachten gibt. Im Rahmen der bundesweiten Woche der Vorsorge bietet die Verbraucherzentrale Brandenburg zudem einen Online-Vortrag zu digitalen Assistenzsysteme an, in dem Teilnehmer:innen einen Überblick über Hilfssysteme für altersgerechtes Wohnen bekommen.

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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind zentrale Dokumente für den Fall, dass Verbraucher:innen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können. Da immer mehr Menschen Bankgeschäfte und andere Verträge online abwickeln, wird auch die digitale Vorsorge immer wichtiger. Zu allen drei Themen bietet die Verbraucherzentrale Brandenburg am 13., 20., und 27. Oktober Online-Vorträge an. Diese können sowohl einzeln als auch in Kombination besucht werden.

Digitale Helfer für altersgerechtes Wohnen

Ein ganz neues Vortrags-Angebot der Verbraucherzentrale Brandenburg widmet sich dem Smart Home mit Blick auf altersgerechtes Wohnen: Saugroboter, smarte Blutdruckmessgeräte und Uhren verbessern die Lebensqualität, Abschaltautomatiken und Alarmsysteme bieten Sicherheit. Im Online-Vortrag erhalten Interessierte einen ersten Überblick, welche Möglichkeiten es gibt, Komfort und Sicherheit zu erhöhen und wie es mit dem Datenschutz aussieht.  

Folgende Online-Vorträge bietet die Verbraucherzentrale Brandenburg an:

Im Online-Vortrag „Für den Ernstfall gewappnet - Wissenswertes zur Patientenverfügung“ am 13. Oktober von 16:30 bis 17:30 Uhr erfahren die Teilnehmer:innen:

  • Wofür brauche ich eine Patientenverfügung?
  • Was sollte enthalten sein und wie halte ich Wünsche und Vorstellungen fest?
  • Wie formuliere ich die Patientenverfügung rechtssicher?

 

Im Online-Vortrag „Für den Ernstfall gewappnet - Wissenswertes zur Vorsorgevollmacht“ am 20.Oktober von 16:30 bis 17:30 Uhr erfahren die Teilnehmer:innen:

  • Wofür brauche ich eine Vorsorgevollmacht, wann eine Betreuungsverfügung?
  • Worauf muss ich beim Ausfüllen achten und wie halte ich Wünsche fest?
  • Wann braucht es zusätzlich einen Notar oder Rechtsanwalt?

 

Im Online-Vortrag „Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung“ am 27.Oktober von 16:30 bis 17:30 Uhr erfahren die Teilnehmer:innen:

  • Wie sorge ich sinnvoll digital vor und welche Probleme können auftreten?
  • Welche Daten und Verträge im digitalen Raum sollte ich besonders beachten? 
  • Digitaler Nachlass: Was geschieht mit meinen Daten und digitalen Verträgen?

 

Im Online-Vortrag „Digitale Assistenzsysteme“ am 10. November von 18 bis 19 Uhr erfahren die Teilnehmer:innen:

  • Welche digitalen Assistenzsysteme gibt es?
  • Welche Datenweitergabe ist möglich und worauf sollte ich beim Datenschutz achten?
  • Was gibt vor Kauf und Installation zu beachten und gibt es Fördermöglichkeiten?

 

Weitere Termine zu allen vier Vortragsthemen bieten die Verbraucherzentralen im Rahmen der Vorsorge-Woche an. Die Vorträge finden vom 7. bis 11. November jeweils um 15 und 18 Uhr statt. Alle Termine und unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/woche-der-vorsorge
 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht. 
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf. 

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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